Am 10.7.33 wurden die deutschen Schlaraffenreyche durch einen weiteren
↑ Runderlass informiert, dass am Vortage mehrere der NSDAP nahestehende Zeitungen die folgende "parteiamtliche Bekanntmachung" veröffentlicht hätten: „Verschiedene Anfragen veranlassen uns, darauf hinzuweisen, dass die Mitglieder des Vereins 'Schlaraffia' unter dieselben Bedingungen wie die Freimaurerlogen fallen, also nicht Mitglieder der NSDAP sein können. Parteigenossen, die dem Verein 'Schlaraffia' angehören, haben unter allen Umständen aus dieser Organisation auszutreten. - Die Gauleitung". Das Doppelmitgliedschaftsverbot galt ausdrücklich auch für
↑ Stahlhelm –Mitglieder.