Veralteter Begriff aus der Frühzeit der Schlaraffia, weiterführendes
↑ Gerichtsverfahren der 2.Instanz nach dem großen Schlaraffenrat. Es bestand aus dem OS als Vorsitzender, dem geheimen Oberschlaraffenrat, dem
↑ Staatsanwalt und maximal 2 ↑ Verteidigern. Ritter, die sich in der 2.Instanz des Gerichtsverfahrens des großen Schlaraffenrates ungerecht behandelt fühlten, konnten gegen eine Kaution von 30 Kreuzern das Prozessgericht anrufen. Behielt der Kläger Recht, wurde die Kaution in Bier (damals noch nicht Quell!) restituiert, also erstattet.