Hals- und Blutgericht

Unbekannt ·Ritterbuende

Beschreibung

ABC der Ritterbünde in Ritterbünden Bestandteil der ↑ peinlichen Gerichtsordnung. Das Halsgericht wird einberufen, wenn sich die Klage nicht nur gegen einen Beklagten sondern gegen die gesamte Ritterschaft oder Teile derselben richtet. Der Großmeister fungiert selbst als Blutrichter, kann sich aber

Volltext

ABC der Ritterbünde in Ritterbünden Bestandteil der ↑ peinlichen Gerichtsordnung. Das Halsgericht wird einberufen, wenn sich die Klage nicht nur gegen einen Beklagten sondern gegen die gesamte Ritterschaft oder Teile derselben richtet. Der Großmeister fungiert selbst als Blutrichter, kann sich aber auch vom Kampfrichter vertreten lassen. Außerdem werden zwei Schöffen bestellt. Öffentlicher Kläger ist der Großkomtur-Gebietiger. Wenn der Angeklagte auch hier seine Schuld nicht eingesteht, geht man zur peinlichen Befragung durch Folter über. Dies sind Labungsentzug, Halseisen, Halsblock, Burgverlies in Fesseln, Prangerstehen mit Verhöhnung, Wasserfolter u.a.m. Das Urteil gipfelt in Kampfgerichts- oder Verstümmelungsstrafen wie Brandmarkung, Prangerstellung, Verstümmelung, Verliesstrafe, Hungerturm, Schuldturm und / oder Wehrgeld. Eine Berufung ist nicht möglich.
Quelle: Lulupedia Import