ABC der Ritterbünde Name eines Ritters in Ritterbünden, der aus 2 Teilen besteht: Rufname und Geschlechtername. Der Rufname ist der erste Namensteil eines Ritters in Ritterbünden, den er schon als Knappe erhält. Der Geschlechtername ist der zweiter Namensteil eines Ritters in Ritterbünden, der in romantischer Weise, gut deutsch und sprachlich wohlklingend, gewöhnlich nach einer Burg oder einem ausgestorbenen Geschlecht gewählt wird. Der Rittername ist gleichsam sein
↑ ideales Lehen.