ABC der Ritterbünde „Der Ritterspiegel“ des Johannes
↑ Rothe (um 1415, 4108 Verse) ist die umfangreichste deutsche ritterliche Standeslehre. Abgesehen von der literaturgeschichtlichen Bedeutung ist das Werk eine wichtige Quelle für die Kultur- und Rechtsgeschichte (auch die Heraldik) und die Erziehungsgeschichte. Das Werk wurde mehrfach übersetzt und kommentiert, so z.B. - 1860 von Bartsch - 1936 von Hans Neumann - 2009 Herausgegeben, übersetzt und kommentiert von Christoph Huber und Pamela Kalning im Verlag de gruyter Ritterspiegel wurden kleine Hefte genannt, die von Vereinen und Institutionen herausgegeben wurden. Sie dienten als billiges Anstandsbüchlein in der Pflege der männlichen Jugend, geschrieben für schulentlassene Jünglinge bis zum 17.Lebensjahr aber auch darüber hinaus. Hauptsächlich behandeln die Kapitel den Anstand und die Nächstenliebe in verschiedensten Lebenssituationen; z.B. Ritterspiegel – Ein Büchlein vom guten Ton. Herausgegeben vom Verlag des Verbandes der katholischen Jünglings-Vereinigungen Deutschlands. Den Mitgliedern der Jugendvereine in Freundschaft gewidmet von W.Hurtz, Jugendvereinspräses, Oktober 1919 Schicklichkeits- und Ritterspiegel für die erwachsene deutsche Jugend – Einige Winke für wohlanständiges Benehmen und gute Lebensart, den deutschen Jünglingen, Jungmännern und Jungfrauen von einem Freund der Jugend, 1916, Verlag Max Helmert, Schwarzenberg i.Sa., (20 Pfg.) Folgende Kapitel werden behandelt: Zu Hause, Auf der Straße, Bei der Arbeit und Erholung, Beim Essen, Auf der Reise, Zu Besuch, Bei öffentlichen Veranstaltungen, Allerhand Dummheiten, Rohheiten, Gedankenlosig- und Tappigkeiten, lächerliche und schlechte Gewohnheiten, Höflichkeitsformeln, Kranksein und Allerhand goldene Sprüche, Dichterworte, Sprichgwörter und Lebensweisheiten zum nachdeneken. (32 S.) Alexander von ↑ Gleichen-Rußwurm:„Der Ritterspiegel – Die Geschichte der vornehmen Welt des Mittelalters“ von 1918, erschienen bei Hoffmann, Stuttgart. Wurde 2005 neu aufgelegt im voltmedia Verlag Paderborn, 447 S., Das Werk gliedert sich in drei Teile: - Junge Kraft und alte Stärke - Das romanische Zeitalter - Verbreitung und Ausklang des romanischen Rittertums Ritterspiegel als Regelwerk für alle Ritterbündnisse, verfasst erstmalig 1917 von
↑ Kunz von Karneyd, ehemaliger Hochmeister, später Ehrenhochmeister des österreichischen Ritterbundes, profan Robert Engelbrecht, gemeinsam mit
↑ Siegfried von Löwenklau, Großmeyster der
↑ Schreckensteyner zue Lipsia; Er unterteilte ihn in zwei Hauptteile: Burgordnung und Zeremoniale. Die nicht veröffentlichte Erstfassung wurde später auf den Großordenskonventen des ADRO 1913 zue Hammaburg und 1916 zue Lipsia genehmigt. Durch die Ereignisse des Völkerringens und dem Nichtgefallen des ersten Bürstenabzuges wurde der Ritterspiegel erst 1919 veröffentlicht: „Deutscher Ritterspiegel - Eigentum und herausgegeben vom A.D.R.O. nach Beschluß des X.Groß-Ordens-Konvent zu Hamburg 1913 und genehmigt im XI.Groß-Ordens-Konvent zu Leipzig 1916.“ Karneyd erweiterte 1935 den Ritterspiegel und veröffentlichte die „Deutsche Ritterlehre“. Sie wurde von ihm als Gegengewicht zu der damals von Parzival von Pelrapere verfassten Ordenslehre geschrieben,die als bindendes Gesetz nach dem Ordensprinzip gedacht war. Er selbst sagte zu seinem Werk, sie sollte ein gebrauchsfähiger Auszug für die Gegenwart sein, in der alles vermieden wurde, was wesensfremd, nur vereinzelt aufnahmefähig oder als überspannt angesehen werden könnte. Von Kunz von Karneyd überarbeitet und erweitert erschien der Ritterspiegel 1957 nochmals. Das Werk gliedert sich in die beiden Teile Ritterspiegel und Ritterlehre. „Ritterspiegel: Rahmengesetz zum Aufbau und zur Erhaltung jeder Ritterschaft, umsomehr, wenn sie verbandsmäßig erfasst ist. Während das Verhältnis der Verbandsleitung zu den einzelnen, den Verband bildenden Gesellschaften (Ritterschaften, Titterorden, Ritterbünden) und umgekehrt durch dessen Satzungen und die Geschäftsordnung geregelt wird, bestimmt der Ritterspiegel das gleichmäßige Gerüste aller, ohne ortsgebundenen Verschiedenheiten Einhalt zu gebieten.“ „Ritterlehre hingegen bespricht die Art und gibt Hinweise, wie den Anordnungen der Burgordnung und dem Zeremoniale des Spiegels durch die Einzelpersonen (Sassen) zur ethischen Einfühlung entsprochen werden kann, nennt auch nützliches Beiwerk.“ Das I. Hauptstück des Ritterspiegels ist die Burgordnung, bestehend aus A: Allgemeine Einrichtungen der Ritterschaften und B: Gepflogenheiten im Besonderen Dieses Hauptstück ist mit unserem Spiegel (SP) gleichzusetzen. Das II.Hauptstück des Ritterspiegels ist das Zeremoniale, bestehend aus A: Einzelzeremonien B: Ernennungszeremonien Dieses Hauptstück entspricht dem schlaraffischen Ceremoniale (Cer). Der zweite Teil des Ritterspiegels, die Ritterlehre, auch Deutsche Ritterlehre, enthält nähere Erläuterungen und Erklärungen zum 1.Teil, Verhaltensregeln und tiefer gehende Bedeutungen der einzelnen Paragraphen und Regeln. Er gliedert sich wie folgt: I Grundsätzliche Aufgaben der Ritterschaft II Das Kapitel III Werdegang der Sassenschaft IV Titel, Leitung, Würden, Ämter und Ehrenstellen V Brauchtum VI Notwendiges Beiwerk VII Schlüssel zur Symbolik Im Anhang schrieb Karneyd über die Geschichte der neueren Ritterschaften mit einer Aufstellung alter Ritterbünde, der Hochmeyster der Verbände und einer Ehrentafel. Insgesamt ist der Ritterspiegel in vielen Begriffen und Ceremonien ein Abbild unseres schlaraffischen Spiegel & Ceremoniale (SP & Cer), allerdings wesentlich umfangreicher und erklärender.