ABC der Ritterbünde 2. Ritterbünde geben sich streng nach heraldischen Vorschriften ein Wappen, wie auch jeder Ritter ein Wappen tragen darf. Ein Ritterwappen kann das seinem Ritternamen entsprechende Wappen eines ausgestorbenen Geschlechts sein, ein vom
↑ Großmeister zugewiesenes Wappen, ein Familienwappen des Ritters oder ein eigen von ihm kreiertes Wappen sein.