§ 36 SP — Verlust Schlaraffentum, Schiedsgerichte

Unbekannt ·Schlaraffen-Spiegel

Beschreibung

**Spiegel** — Fassung a.U. 165
Abschnitt: IV. VON DEN SIPPUNGEN
Kurzbezeichnung: Verlust Schlaraffentum, Schiedsgerichte

Volltext

1. Für den Verlust des Schlaraffentums durch freiwilligen Austritt, Streichung oder Ausschluss von Sassen aus ihren Reychen bzw. Colonien und damit aus Allschlaraffia sowie für die Wiederaufnahme ehemaliger Schlaraffen sind die profanen SATZUNGEN DES VERBANDES ALLSCHLARAFFIA, Satzungen seiner Mitglieder (Landesverbände) und die profanen vereinsrechtlichen Bestimmungen der einzelnen Reyche und
Colonien maßgebend.
2. Streitigkeiten zwischen einzelnen Reychen bzw. Colonien oder zwischen einzelnen Sassen verschiedener Reyche (Colonien) oder von einzelnen Sassen mit ihren Reychen (Colonien) werden durch Schiedsgerichte nach den vereinsrechtlichen Bestimmungen der Mitglieder des „Verbandes Allschlaraffia“ entschieden.
Quelle: Lulupedia Import