Kampf- oder Klaggericht

Unbekannt ·Ritterbuende

Beschreibung

ABC der Ritterbünde in Ritterbünden Bestandteil der ↑ peinlichen Gerichtsordnung. Hierbei klagt ein Beleidigter gegen einen Beleidiger in erster Instanz. Hierzu wird vom ↑ Großmeister ein Kampfrichter bestellt, der die Verhandlung vom ↑ Hochsitz aus leitet. Der Kampfrichter bestimmt einen öffentlich

Volltext

ABC der Ritterbünde in Ritterbünden Bestandteil der ↑ peinlichen Gerichtsordnung. Hierbei klagt ein Beleidigter gegen einen Beleidiger in erster Instanz. Hierzu wird vom ↑ Großmeister ein Kampfrichter bestellt, der die Verhandlung vom ↑ Hochsitz aus leitet. Der Kampfrichter bestimmt einen öffentlichen Ankläger aus der Ritterschaft, der die Verhandlung führt, und zwei Schöffen, die neben ihm Platz nehmen. Der Beklagte verteidigt sich selbst oder wählt einen Führsprecher, der ihn verteidigt. Bleibt der Beklagte auch nach drei Befragungen uneinsichtig, verwandelt sich das Kampfgericht in ein ↑ Hals- und Blutgericht. Ansonsten wird ein Urteilsspruch gefällt, der mit leiblichen oder geistigen Strafen verbunden ist. Legt der Angeklagte Berufung ein, geht es in die zweite Instanz, das Schöffengericht. Hierzu werden der Großkomtur-Gebietiger und ein weiterer Ritter als Beisitzer hinzugezogen. Gibt es weitere Unstimmigkeiten, fungiert die dritte und letzte Instanz, das Banngericht, bei welchem der Großmeister, der Kanzler und der Burgpfaffe vorstehen.
Quelle: Lulupedia Import