§ 12 SP — Vorsitz im Concil

Unbekannt ·Schlaraffen-Spiegel

Beschreibung

**Spiegel** — Fassung a.U. 165
Abschnitt: I. GRUNDSÄTZE UND RICHTLINIEN DES SCHLARAFFENTUMS
Kurzbezeichnung: Vorsitz im Concil

Volltext

1. Den Vorsitz im Concil führt der Vorsitzende des Allschlaraffenrats, im Falle seiner Verhinderung sein Stellvertreter oder ein vom Vorsitzenden beauftragtes Mitglied des Allschlaraffenrats.
2. Referenten sind Mitglieder des Allschlaraffenrats. Der Vorsitzende kann für besondere Fälle andere Berichterstatter bestellen.
Quelle: Lulupedia Import