1. Den Vorsitz im Concil führt der Vorsitzende des Allschlaraffenrats, im Falle seiner Verhinderung sein Stellvertreter oder ein vom Vorsitzenden beauftragtes Mitglied des Allschlaraffenrats.
2. Referenten sind Mitglieder des Allschlaraffenrats. Der Vorsitzende kann für besondere Fälle andere Berichterstatter bestellen.