§ 13 SP — Beschlussfähigkeit Concil

Unbekannt ·Schlaraffen-Spiegel

Beschreibung

**Spiegel** — Fassung a.U. 165
Abschnitt: I. GRUNDSÄTZE UND RICHTLINIEN DES SCHLARAFFENTUMS
Kurzbezeichnung: Beschlussfähigkeit Concil
Verweise: SP: § 7, § 9

Volltext

1. Das Concil ist beschlussfähig, wenn sämtliche Reyche schriftlich verständigt wurden (§ 9 SP) und mindestens die Hälfte sämtlicher Reyche vertreten ist. Erscheint diese Hälfte zur festgesetzten Zeit nicht, so ist das Concil eine Stunde später ohne Rücksicht auf die Anzahl der erschienenen
Reyche beschlussfähig.
2. Unanfechtbar und für sämtliche Schlaraffen bindend sind nur jene Beschlüsse, die ein Concil im Rahmen seiner Zuständigkeit (§ 7 SP) gefasst hat.
3. Die Entscheidung darüber, ob ein Antrag für das Concil (§ 10 Ziff. 2 SP) im Rahmen der Zuständigkeit des Concils liegt, trifft der Allschlaraffenrat.
Quelle: Lulupedia Import