§ 7 SP — Concil und seine Rechte

Unbekannt ·Schlaraffen-Spiegel

Beschreibung

**Spiegel** — Fassung a.U. 165
Abschnitt: I. GRUNDSÄTZE UND RICHTLINIEN DES SCHLARAFFENTUMS
Kurzbezeichnung: Concil und seine Rechte

Siehe auch: Was Feldlager und Colonien dürfen — Quellenbasierte Analyse zu § 15 SP (Concil-Rechte — Feldlager haben kein Concil-Stimmrecht)

Volltext

1. Das innige Band, das alle Schlaraffenreyche umschlingt, findet seinen höchsten sichtbaren Ausdruck im Concil.
2. Das Concil allein hat das Recht, Änderungen an Schlaraffen-Spiegel und Ceremoniale als den Grundsätzen und Richtlinien der Schlaraffia vorzunehmen.
3. Die Beschlussfassung über Bestimmungen, die in das Gebiet der SATZUNGEN DES VERBANDES ALLSCHLARAFFIA fallen, gehört nicht zur Zuständigkeit des Concils.
Quelle: Lulupedia Import