1. Das innige Band, das alle Schlaraffenreyche umschlingt, findet seinen höchsten sichtbaren Ausdruck im Concil.
2. Das Concil allein hat das Recht, Änderungen an Schlaraffen-Spiegel und Ceremoniale als den Grundsätzen und Richtlinien der Schlaraffia vorzunehmen.
3. Die Beschlussfassung über Bestimmungen, die in das Gebiet der SATZUNGEN DES VERBANDES ALLSCHLARAFFIA fallen, gehört nicht zur Zuständigkeit des Concils.