§ 54 SP — Großer Schlaraffenrat

Unbekannt ·Schlaraffen-Spiegel

Beschreibung

**Spiegel** — Fassung a.U. 165
Abschnitt: VI. WAPPEN, FARBEN, RÜSTUNG, ORDEN UND ANDERWEITIGE AUSZEICHNUNGEN DER REYCHE UND ALLSCHLARAFFIAS
Kurzbezeichnung: Großer Schlaraffenrat

Volltext

1. Der große Schlaraffenrat besteht aus dem Oberschlaraffenrat und den Schlaraffenräten.
2. Er tritt bei Erkürung von Erbschlaraffen, Ehrenschlaraffen und Ehrenrittern sowie bei Verleihung der Jahrungszeichen zusammen.
3. Mitglieder des großen Schlaraffenrates, die fahrend werden, gehen ihrer Ratswürde verlustig.
Quelle: Lulupedia Import