1. Der große Schlaraffenrat besteht aus dem Oberschlaraffenrat und den Schlaraffenräten.
2. Er tritt bei Erkürung von Erbschlaraffen, Ehrenschlaraffen und Ehrenrittern sowie bei Verleihung der Jahrungszeichen zusammen.
3. Mitglieder des großen Schlaraffenrates, die fahrend werden, gehen ihrer Ratswürde verlustig.