§ 1 Cer — Zweck und Wesen der Schlaraffia

Unbekannt ·Ceremoniale

Beschreibung

**Ceremoniale** — Fassung a.U. 165
Kurzbezeichnung: Zweck und Wesen der Schlaraffia

Volltext

SIPPUNG
1. Das Ceremoniale tritt für sämtliche anwesenden Schlaraffen, Pilger und Prüflinge vom Augenblick der Eröffnung der Sippung an in Kraft.
2. Beim Eintritt in die Burg gebührt Uhu der erste Gruß des Schlaraffen.
Ohne sich irgendwie beirren zu lassen, schreitet der Schlaraffe, nachdem er die Burg betreten, vor den Uhu, verbeugt sich ehrerbietig mit über der Brust gekreuzten Armen und ruft vernehmlich „Uhu“. Dann erst überläßt er sich seinen Neigungen und Wünschen, wie er es für gut findet und wie derer Schlaraffen-Spiegel es ihm gestattet, bis das Ceremoniale während der Sippung auch den letzten Rest profaner Schlacken von dem nunmehr vergeistigten Schlaraffen streift.
3. Betritt ein Schlaraffe nach eröffneter Sippung die Burg, so antwortet der fungierende Oberschlaraffe mit „Aha“, sobald der Neuankömmling sich vor dem Uhu verbeugt und „Uhu“ gerufen hat.
4. Der fungierende Oberschlaraffe schmückt sich mit Hilfe der Truchsesse mit den Abzeichen seiner Würde. Er begibt sich auf den obersten Thronsitz, die nichtfungierenden Oberschlaraffen begeben sich auf die Thronsitze zu beiden Seiten des fungierenden Oberschlaraffen.
5. Der fungierende Oberschlaraffe ordnet den Tamtamschlag an und erklärt die Sippung mit fortlaufender Nummer für eröffnet mit den Worten: „Wir erklären die x. Sippung für eröffnet.“
6. Der Tamtamschlag ist das gebieterische Zeichen, dass jeder in der Burg Anwesende seinen Platz einzunehmen und die tiefste Stille zu beachten hat. Jede Störung nach erfolgtem Tamtamschlag wird streng gepönt.
7. Bei Eröffnung der Sippung hat sich jeder Sasse mit den Abzeichen seines Standes und seiner Würde zu bekleiden und darf diese nur nach eingeholter Erlaubnis des fungierenden Oberschlaraffen ablegen.
8.
a) Der Knappe trägt in den Sippungen die Sturmhaube mit der ihm gebührenden Nummer; seine Waffe ist die Partisane.
b) Der Junker trägt den Junkerhelm mit Junkernamen; seine Waffe ist der Dolch.
c) Der Ritter trägt den Ritterhelm mit Ritternamen; seine Waffe ist das Schwert.
9. Spätestens in der zweiten Winterung seiner Sesshaftigkeit in einem anderen Reych hat der Schlaraffe dessen Rüstung zu tragen.
10. Nach Eröffnung der Sippung ist jeder Schlaraffe mit seinem Schlaraffennamen, seiner Würde oder mit „Ihr“ anzureden. Die Anrede „Herr“ sowie jeder profane Titel, das neuzeitliche „Sie“ sowie das vertrauliche
„Du“ werden streng gepönt. Jede Anrede an das Reych hat mit den Worten „Schlaraffen hört“ zu beginnen.
11. Die Verhandlungen werden parlamentarisch geführt.
12. Der fungierende Oberschlaraffe läßt das Eröffnungslied, vom Zinkenmeister begleitet, anstimmen.
13. Ist das Lied verklungen, so ernennt der fungierende Oberschlaraffe zunächst den Protokollanten, der das Protokoll über den Verlauf der Sippung zu führen hat, aus der Sassenschaft und die Stellvertreter der nicht anwesenden Reychswahlwürdenträger und Reychsbeambten aus der Ritterschaft, begrüßt hierauf jeweils unter Beachtung der Vorschriften des
Quelle: Lulupedia Import