§ 19 Cer — Suspendierung von Reychen

Unbekannt ·Ceremoniale

Beschreibung

**Ceremoniale** — Fassung a.U. 165
Kurzbezeichnung: Suspendierung von Reychen

Volltext

RITTERWAPPEN
1. Nach erfolgtem Ritterschlag hat sich jeder neue Ritter mit dem Wappenund Adelsmarschall bezüglich seines Ritterbriefes und seines Wappens ins Einvernehmen zu setzen. Das Wappen ist innerhalb von 60 Tagen nach erfolgtem Ritterschlag bei Vermeidung einer Pön an den Burgvogt abzuliefern.
2. Gleichzeitig mit seinem Wappen hat jeder neue Ritter sein Lichtbild an den Burgvogt abzuliefern.
3. Der Burgvogt kann die ihm von den Rittern übergebenen Wappen und Bildnisse zur Schmückung der Burg verwenden.
Quelle: Lulupedia Import