hat ihn während der Funktion auf seiner Brust ruhen zu lassen.
e.2) Der Ursippenorden und der Großursippenorden
1. Die Form des am Band in den Farben des verleihenden Reyches um den Hals zu tragenden Ursippenorden besteht in einem silbernen oder versilberten Lorbeerkranz, in dessen Mitte ein Uhu angebracht ist, der in seinen
Fängen ein verschlungenes Band trägt, in das die Zahl 25 oder 70 nebst dem Namen des Ausgezeichneten eingraviert werden.
2. Die Form des am Band in den Farben der Allmutter Praga Blau-Gelb (§
56 Ziff. 1 SP) um den Hals zu tragenden Großursippenordens besteht in einem goldenen oder vergoldeten Lorbeerkranz, in dessen Mitte ein Uhu angebracht ist, der in seinen Fängen ein verschlungenes Band hält, in das die Zahl 50 oder 80 nebst dem Namen des Ausgezeichneten eingraviert werden. Brillanten, Großkristall und Lorbeer hierzu werden nach der Vorschrift des Allschlaraffenrats gestaltet.
3. Das Weitere und die Ehrenzeichen Betreffende ergeben die §§ 57 bis 61 des Schlaraffen-Spiegels.
f) Titel
1. Titel können von den Reychen in weiser Beschränkung und jeweils bezogen auf den auszuzeichnenden Ritter verliehen werden (§§ 30 Ziff. 2 und
58 Ziff. 1 SP).
2. Massenverleihungen von Titeln sind unzulässig.