Anlage zum
Spiegel und Ceremoniale a.U. 165
Vom Feldlager zum Reych
Die Entwicklungsstufen neuer Uhunester
Eine quellenbasierte Analyse und Argumentationshilfe
"[...] erwirbt damit aber noch keinerlei schlaraffische Rechte."
— § 15 Ziff. 1 SP (die EINZIGE Regelung zum Feldlager)
Was steht wirklich geschrieben?
Was wird nur behauptet?
Was ist die logische Konsequenz?
Einleitung
In Diskussionen über die Rechte und Pflichten von Feldlagern und Colonien kursieren viele Behauptungen darüber, was diese "dürfen" und was nicht. Diese Anlage untersucht systematisch:
1. Was steht tatsächlich im Schlaraffen-Spiegel und Ceremoniale?
2. Welche Verbote werden behauptet, ohne textliche Grundlage?
3. Welche Argumentation ist quellenbasiert haltbar?
Das Ziel ist es, eine sachliche Grundlage für Diskussionen zu schaffen und zwischen echten Regelungen und bloßen Annahmen zu unterscheiden.
TEIL I: Die textliche Grundlage
1. Das Feldlager im Spiegel – Eine Bestandsaufnahme
Der Begriff "Feldlager" kommt im gesamten Schlaraffen-Spiegel genau VIERMAL vor:
Fundstelle 1: § 15 Überschrift
"A. Gründungen, Feldlager, Colonien, Reyche" – Dies ist lediglich eine Überschrift ohne normativen Inhalt.
Fundstelle 2: § 15 Ziff. 1 SP (die EINZIGE inhaltliche Regelung)
Fundstelle 3: § 15 Ziff. 2 SP
"Hat der Allschlaraffenrat die Errichtung eines Feldlagers genehmigt [...]" – Dies regelt nur die Frist (12 Monde) bis zum Coloniegründungsantrag.
Fundstelle 4: § 15 Ziff. 5e SP
"Ein Feldlager wird mit vollzogener Gründungsfeyer Colonie." – Dies regelt den Übergang zur Colonie.
2. Was sind "schlaraffische Rechte"?
Um zu verstehen, was ein Feldlager nicht hat, muss geklärt werden, was "schlaraffische Rechte" im Kontext des Spiegels bedeuten.
2.1 Die Verwendung des Begriffs "Recht" im Spiegel
Eine Analyse aller Fundstellen zeigt, dass "Rechte" im Spiegel stets formale Befugnisse bezeichnen:
• "das Recht, Änderungen vorzunehmen" (§ 7 Ziff. 2 SP – Concil)
• "das Recht, Ehrenschlaraffen zu erküren" (§ 8 Ziff. 8 SP – Concil)
• "das Recht, Orden zu stiften" (§ 58 Ziff. 1 SP – Reyche)
• "das Recht, in Sippungen Pilger einzuführen" (§ 24 Ziff. 1 SP – Schlaraffen)
• "das Recht, den AHA-Orden zu verleihen" (§ 58 Ziff. 4 SP – ASR)
2.2 Die Rechte, die mit Sanktion erworben werden
§ 18 Ziff. 2 SP definiert, welche Rechte eine Colonie mit der Sanktion erwirbt:
Im Umkehrschluss sind die Rechte, die ein Feldlager NICHT hat:
• Eintrag in die Allschlaraffische Stammrolle
• Offizielle Anerkennung als Teil Allschlaraffias
• Teilnahme am Concil (auch nicht ohne Stimmrecht)
• Ausstellung offizieller Dokumente
• Formale Aufnahme von Sassen in Allschlaraffia
2.3 Was sind KEINE "schlaraffischen Rechte"?
Folgende Tätigkeiten sind keine "Rechte" im Sinne des Spiegels, sondern praktische Handlungen:
• Die Verwendung von Begriffen (Sippung, Kantzler, Oberschlaraffe)
• Das Einüben von Abläufen und Ritualen
• Das Tragen von Kleidungsstücken
• Die Organisation von Treffen nach schlaraffischem Vorbild
• Die Verwendung des Schlaraffenlateins
• Die Benennung von Organisatoren mit Funktionstiteln
TEIL II: Behauptungen vs. Textbefund
3. Konkrete Einzelfragen mit Quellenanalyse
Im Folgenden werden häufig behauptete Verbote auf ihre textliche Grundlage geprüft.
Frage 1: Darf ein Feldlager den Begriff "Sippung" verwenden?
Argumentation:
• "Sippung" ist ein Begriff des Schlaraffenlateins (§ 22 Cer)
• Das Schlaraffenlatein zu üben ist keine Ausübung eines "Rechts"
• Selbst wenn man die Treffen nicht "Sippung" nennen wollte: Was wäre die Alternative? "Versammlung"? Das widerspricht dem Schlaraffenlatein.
• Der Spiegel selbst verwendet "Sippung" für Colonien (§ 37 Ziff. 1, § 17 Ziff. 5) – warum sollte ein Feldlager den Begriff nicht üben dürfen?
Frage 2: Darf ein Feldlager einen "Kantzler" haben?
Argumentation:
• Der Spiegel verwendet selbst "Kantzlerambt" für Colonien (§ 16 Ziff. 1, § 17 Ziff. 5)
• Ein Feldlager braucht Organisation – wer soll die Treffen vorbereiten?
• Die Benennung einer Person als "Kantzler" ist kein "Recht" im Sinne des Spiegels, sondern praktische Organisation
• Alternative: Man könnte sagen "der Sasse, der die Aufgaben wahrnimmt, die später dem Kantzler obliegen" – aber warum diese Umständlichkeit?
Frage 3: Darf ein Feldlager einen "Oberschlaraffen" haben?
Argumentation:
• § 15 Ziff. 4a SP verlangt mindestens drei Gründungsritter, von denen zwei mindestens fünf Jahrungen Schlaraffe sein müssen
• Diese Ritter sollen "die Gewähr dafür bieten, dass Schlaraffias Tradition und Ideale strengstens gewahrt werden"
• Wie sollen sie diese Gewähr bieten, wenn sie das Spiel nicht üben?
• Bei der Coloniegründung muss bereits ein "zu wählender Oberschlaraffe bereits bei der Wahl Ritter sein" (§ 42 Ziff. 7 SP) – dieser muss also schon im Feldlager die Rolle übernommen haben
Frage 4: Darf ein Feldlager das Schlaraffenlatein verwenden?
Argumentation:
• § 22 Cer definiert das Schlaraffenlatein für "Allschlaraffia" – aber es verbietet niemandem, es zu lernen
• Die Gründungsfeyer ist "gleichzeitig die Sippung Nummer 1" (§ 15 Ziff. 6 SP) – dort muss das Schlaraffenlatein korrekt verwendet werden
• Wer es nicht vorher übt, kann es bei der Gründung nicht beherrschen
• "Rechte" beziehen sich auf Befugnisse, nicht auf Vokabeln
Frage 5: Darf ein Feldlager Rüstungselemente tragen?
Argumentation:
• Die Gründungsritter im Feldlager SIND bereits Schlaraffen (aus ihren Stammreychen)
• Sie dürfen die Rüstung ihrer Stammreyche tragen
• Profane Interessenten im Feldlager können Elemente zur Übung tragen – das ist kein "Recht", sondern Vorbereitung
• Mit der Coloniegründung werden die profanen Mitgründer zu Erzschlaraffen und erhalten einstweilig Ritternamen (§ 16 Ziff. 2 SP)
Wichtig: Die offizielle Empfehlung des Allschlaraffenrats
Die vom Allschlaraffenrat auf schlaraffia.org bereitgestellte "Fibel für Anfänger" enthält eine explizite Empfehlung für Stammtische und Feldlager:
Diese offizielle Empfehlung hat weitreichende Konsequenzen:
• Der ASR geht davon aus, dass im Feldlager das schlaraffische Spiel geübt wird
• Die profanen Mitglieder sollen parallel schon Knappe, Junker oder Ritter in einem umliegenden Reych werden
• Damit erwerben sie die Mitgliedschaft im Bund Allschlaraffia und sind vollwertige Schlaraffen
• Als Schlaraffen dürfen sie selbstverständlich die Rüstung ihres (umliegenden) Reyches tragen
• Sie sind dann bestmöglich auf eine Coloniegründung vorbereitet
Frage 6: Darf ein Feldlager das Ceremoniale üben?
Argumentation:
• § 4 Ziff. 2 SP: "Die Grundsätze [...] des Schlaraffentums sind in Schlaraffen-Spiegel und Ceremoniale niedergelegt"
• § 15 Ziff. 4c SP: Die Gründungsmitglieder müssen erklären, "dass sie an Schlaraffen-Spiegel und Ceremoniale [...] alle Zeit festhalten wollen"
• Wie sollen sie daran festhalten, wenn sie es nicht kennen und geübt haben?
• Die Gründungsritter sollen "Gewähr bieten, dass Schlaraffias Tradition und Ideale sowie die Grundsätze und Richtlinien des Schlaraffentums strengstens gewahrt werden" (§ 15 Ziff. 4a SP)
TEIL III: Der logische Widerspruch
4. Das Paradox der restriktiven Auslegung
Wer behauptet, ein Feldlager dürfe "so gut wie nichts", steht vor einem unlösbaren Widerspruch:
4.1 Die Anforderungen bei der Coloniegründung
Der Spiegel stellt hohe Anforderungen an eine Coloniegründung:
• Mindestens drei Gründungsritter, die "Gewähr bieten" für strikte Einhaltung (§ 15 Ziff. 4a SP)
• Schriftliche Erklärung aller Gründungsmitglieder, an SP und Cer festzuhalten (§ 15 Ziff. 4c SP)
• Die Gründungsfeyer als "Sippung Nummer 1" muss korrekt ablaufen (§ 15 Ziff. 6 SP)
• Das Mutterreych muss die Colonie "mit großer Gewissenhaftigkeit erziehen" (§ 17 Ziff. 4 SP)
4.2 Der Widerspruch
Konkret:
• Wie soll die Gründungsfeyer als Sippung ablaufen, wenn nie "Sippung" geübt wurde?
• Wie sollen die Würdenträger fungieren, wenn sie ihre Rollen nie geprobt haben?
• Wie soll das Ceremoniale eingehalten werden, wenn es nie praktiziert wurde?
• Wie soll das Schlaraffenlatein korrekt verwendet werden, wenn es nie gesprochen wurde?
4.3 Die Rolle des Mutterreyches
§ 17 Ziff. 2 SP bestimmt:
Und § 17 Ziff. 4 SP ergänzt:
Aber die "schlaraffische Erziehung" beginnt nicht erst mit der Coloniegründung! Das Mutterreych (das spätere) betreut bereits das Feldlager (§ 15 Ziff. 1 SP). Wozu diese Betreuung, wenn nicht zum Erlernen des Spiels?
5. Der Zweck der Regelung
5.1 Was wollte der Gesetzgeber?
Die Regelung "erwirbt damit aber noch keinerlei schlaraffische Rechte" dient einem klaren Zweck:
• Ein Feldlager soll nicht als offizieller Teil Allschlaraffias gelten
• Es soll keine Dokumente ausstellen können, die außerhalb anerkannt werden
• Es soll nicht im Concil vertreten sein
• Es soll keine Personen offiziell in Allschlaraffia aufnehmen können
5.2 Was wollte der Gesetzgeber NICHT?
Nirgends zeigt der Text die Absicht, das Erlernen des Spiels zu verhindern:
• Es gibt kein Verbot bestimmter Begriffe
• Es gibt kein Verbot bestimmter Kleidung
• Es gibt kein Verbot, Abläufe zu üben
• Es gibt kein Verbot, sich zu organisieren
TEIL IV: Argumentationshilfen
6. Übersichtstabelle: Behauptung vs. Textbefund
7. Kernargumente für Diskussionen
Argument 1: Die Textgrundlage
"Zeig mir den Paragraphen, in dem das steht."
Es gibt nur § 15 Ziff. 1 SP mit dem Satz "erwirbt damit aber noch keinerlei schlaraffische Rechte." Alle weiteren Verbote sind Interpretationen ohne Textgrundlage.
Argument 2: Die Definition von "Recht"
Was ist ein Recht im Sinne des Spiegels?
"Rechte" sind formale Befugnisse: Stimmrecht, Recht zu erküren, Recht zu verleihen. Das Sprechen eines Wortes oder das Üben eines Ablaufs ist kein "Recht".
Argument 3: Der Wortlaut für Colonien
"Der Spiegel selbst verwendet diese Begriffe für Colonien."
§ 37 Ziff. 1: "Sippung" der Colonie. § 16 Ziff. 1, § 17 Ziff. 5: "Oberschlaraffat", "Kantzler" der Colonie. Warum sollte ein Feldlager das nicht üben dürfen?
Argument 4: Der logische Widerspruch
"Wie soll man etwas beherrschen, das man nie üben durfte?"
Die Gründungsfeyer ist "gleichzeitig die Sippung Nummer 1" (§ 15 Ziff. 6 SP). Sie muss korrekt ablaufen. Das erfordert Übung.
Argument 5: Der Zweck
"Wem dient diese Auslegung?"
Eine restriktive Auslegung behindert Neugründungen, frustriert Interessenten und gefährdet den Fortbestand der Schlaraffia. Das kann nicht im Sinne des Regelwerks sein.
Argument 6: Das Analogieverbot
"Was nicht verboten ist, ist erlaubt."
Im Recht gilt: Verbote müssen ausdrücklich sein. Der Spiegel verbietet Colonien explizit bestimmte Dinge (§ 16 Ziff. 1). Für Feldlager gibt es keine solche Liste – also auch keine Verbote.
Argument 7: Die offizielle Empfehlung des ASR
"Der Allschlaraffenrat selbst empfiehlt das Gegenteil."
Die vom ASR bereitgestellte "Fibel für Anfänger" empfiehlt explizit, dass profane Feldlager-Mitglieder parallel in umliegenden Reychen Schlaraffe werden sollen. Das zeigt: Der ASR geht davon aus, dass im Feldlager das Spiel geübt wird, und fördert die bestmögliche Vorbereitung auf die Coloniegründung – nicht deren Behinderung.
TEIL V: Empfehlung für die Praxis
8. Was ein Feldlager tun sollte
Basierend auf der Textanalyse ergeben sich folgende Empfehlungen:
8.1 Klar zulässig
• Schlaraffenlatein verwenden und üben
• Treffen nach Sippungsstruktur abhalten
• Organisatoren mit Funktionstiteln benennen (Kantzler, Marschall etc.)
• Ceremoniale einüben und praktizieren
• Rüstungselemente tragen (Gründungsritter als bestehende Sassen)
• Uhu aufstellen
• Pönen verhängen (als Übung)
• Vorträge halten
8.2 Nicht zulässig (weil "Recht")
• Offizielle Aufnahme von Sassen in Allschlaraffia
• Ausstellung von Dokumenten mit allschlaraffischer Gültigkeit
• Teilnahme am Concil
• Eintrag in die Allschlaraffische Stammrolle
• Anspruch auf Anerkennung durch andere Reyche
8.3 Ausdrücklich empfohlen (laut ASR-Fibel)
Die "Fibel für Anfänger" des Allschlaraffenrats empfiehlt für Stammtische und Feldlager:
• Profane Interessenten sollten parallel in einem umliegenden Reych Schlaraffe werden
• Sie sollen dort (zusätzlich zur Feldlager-Übung) ausgebildet werden
• Im Idealfall werden sie vor der Coloniegründung bereits Knappe, Junker oder Ritter
• Damit sind sie bestmöglich auf die Coloniegründung vorbereitet
• Als vollwertige Schlaraffen erwerben sie bereits die Mitgliedschaft im Bund Allschlaraffia
8.4 Empfehlung zur Kommunikation
Um unnötigen Konflikten vorzubeugen, kann ein Feldlager klarstellen:
• "Wir üben das Spiel, ohne offizielle Rechte zu beanspruchen"
• "Unsere Würdenträger fungieren zur Übung, nicht kraft Amtes"
• Wir nennen unsere Treffen Sippung, weil das Schlaraffenlatein Sitzung nicht kennt
9. Schlusswort