§ 83.
c) Das Proceßgericht. Dieses Gericht unter dem Vorsitz des Oberschlaraffen für Justiz.
oder in dessen Abwesenheit unter Vorsitz des fungirenden Oberschlaraffen besteht
aus: dem ObersdllaraHen als Vorsitzendem, dem geheimen Oberschlaraffenrath, dem
Staatsanwalt und den Vertheidigern des Angeklagten.
§ 84.
Den Staatsanwalt ernennt der fungirende Oberschlaraffe, die Vertheidiger wählt sich
der Angeklagte. Mehr als zwei Vertheidiger sind llicht gestattet.
§ 8,.
Sind zu wenige geheime Oberschlaraffenräthe anwesend, so ersetzt der Obersrolaraffe
die fehlenden durch Substitute aus der Ritterschaft.
§ 86.
den Aussprudl dieses Gerichtes gibt es nur die Berufung an das Reic.'1s
kammergeridlt. wenn Kläger und Beklagter dem Ritterstande angehören und zwei
Drittheile der anwesenden Ritterschaft dafür stimmen. Junkern und Rcichsbürgern ist
keine Berufung gestattet.
§ 87.
Von dem Kläger sind bei Anstrengung des Processes dreißig Kreuzer Gerichtskosten
zu erlegen.
§ 8S.
Es versteht sich von selbst.. daß bei allen gerid1tlichen Verhandlungen weder der
Kläger noch der Angeklagte irgend eine richterliroe Function ausüben dürten.
V. Die Ceremonien
§ 89.
Diese sind in dem Cermonienburo des Reirosmarschallamtes genau
md
haben mit gewissenhafter Genauigkeit und Strenge durdlgeführt zu werden.
Es seien hier nur die wirotigsten auszugsweise erwähnt:
1. Das Stiftungsfest. 2. Der Ritterschlag. 3. Der Zweikampf. -1. Der Brudertrunk.
5. Die Erhebung zum Junker. 6. Die Einführtlng des Obcrsrolaraffen.
. Die G0
richtsordnungen, etc. etc.
VI. Die Gefäße
§ 90.
1. Der Aha darf blas bei Festlichkeiten, die das Interesse des
berühren. gebraucht werden. und dann nur auf Anodnung des
Aus ihm wird stehend getrunken. derselbe
mit einer tiefen Verbeugung und dem
Rufe "Aha" empfangen und ebenso weitergegeben.
Aus demselben dürfen nur Ritter trinken.
Verstöße gegen dieses Cermoniell werden mit 10 Kreuzer bestraft.
69
2. Der Oho ist im Sitzen zu trinken und mit "Oho"
Pilger werden
mit dem Ohotrunk von allen Reichsangehörigen
Verstöße gegen dieses Ceremonie werden mit 5 Kreuzern bestraft.
3. Der Uhu wird beim Junkerwerden von allen Reichsangehörigen gebraucht, mit
offenem Deckel weiter gegeben und vom Empfänger mit "Uhu" begrüßt.
dieses Cercmoniells wird mit 5 Kreuzern bestraft.
4. Der Ehe ist nur den Rittern zum Brudertrunk gestattet.
;. Die Tante Ihi ist zum beliebigen Gebrauch.
6. Der Lulll ist zum Brudertrunk bestimmt.
7. Der Fuchs ist den Junkern und Reidlsbürgern zum Brudertrunk gewidmet.
8. Das Lala. 9. der KIuk-Kluk sind zum beliebigen Gebraudl."
In die
Grundlagen und historischen Elemente des "Plato" schen
Werkes werden die fröhlichen Künstler, Theaterleute und Kunstfreunde wohl
kaum tief eingedrungen sein. Auch später war es nicht anders.
Deshalb ist es interessant, wie der geistreidle und kritische R. "Lazzarone"
("Herbipolis") in seinem Büchlein "Von Drasal zu Plato", 1934, das "ReiQ~
Platos" aus der "Antike" herleitet, obgleich -
wie Hkt.
in seinem
herrlichen Werkchen "Schlaraffia", 1936, sagt -
etwas von einem
"antiken Reich" vermeldet ist.
Lazzarone sagt: "Versuchen wir nun uns in die Gedanken "Platos" zu ver
setzen. Er gründet ein "antikes Reich" . Das ist das erste, daß das Land unter den
Schutz der Götter gestellt wird, sagt Plato in seinen Gesetzen. Darum steht
dieses "Reim" unter dem Schutze dreier guter Geister
Aha, Oho und Uhu.
Ihnen
wie es sidl 1n jedem Griechenstaat gehört, ein "Altar" errichtet.
Und weil jeder
hom oder niedrig, sein
mit einem Opfer,
einer Zeremonie vor dem Hausaltar begann, darum mußten die Bürger in
Platos "Reich" ihre Sippung mit einer Reverenz vor dem "Uhualtare" be
ginnen (damals war es noch ein "Ahaaltar" 1). Die Leiter der Polis (Pallas
Athene) waren drei oder fünf Archonten; darum drei Oberschlaraffell : der
§ 8;- des
kennt auch noch einen für Justiz. Einen Oberschlaraffen
für Kunst kannte die Verfassung eines Künstlerkreises natürlich nicht, wohl
aber einen für "Cultus". Wo Schutzgeister, Götter sind, muß es natürlich einen
feierlichen Cuhus
Die Bürger der Polis haben sich in regelmäßigen
Staatsangelegenheiten zu beschäftigen; das geschieht bei der
in der
"Schlaraffiade". "Wie im alten Griechenland, ist es in Platos "Reich" Pflicht
und Ehre eines
jedes ihm übertragene Amt zu übernehmen,
"weil er eine hohe Ehre darin erkennen muß, sein Gut und Blut (des Geistes)
mit beispielloser
hinzugeben" (XIII). Wie 1n jener Zeit die
Würde des Mannes von seiner Leistung 1m Staate abhing, so muß auch im
-70
Reiche Schlaraffia "jeder unablässig bemüht sein, irgendetwas Ersprießliches
für das Wohl des Reiches zu leisten" (XIV). Wie für den Griechen, sind auch
für den Schlaraffen "sämtliche Gesetze, Verordnungen, Einrichtungen -
vor
allem Gebräuche (nomost) -
die unabweichliche Richtschnur" (XVI); "er
muß darum bemüht sein, sie in vollstem Umfange kennenzulernen und zu
wissen" (XVII). Wer sie übertritt, wird bestraft. "Kein Schlaraffe darf sich
der Strafe entziehen" (XlI) -
so hat Sokrates das große Vorbild gegeben."
Wie bei Platon die Bürger, müssen "in Platos Schlaraffen-Reich die Reichs
bürger unablässig bemüht sein, ihr ganzes Streben dem Wohle und Gedeihen
der Reiches zu weihen" (§ 69/ ß. Hausgesetze) ... darum &iud die Obel'
schlaraffen, die Philosophen-Regenten, "unfehlbar und können sich nie irren"
(§
1:11 "Staate" Platons werden die
als "Wächter" bezeichnet
.. mit der Aufgabe, "die Beamten zur Anwendung des Gesetzes anzuhalten".
Darum mÜ5sen im Schlaraffenreiche Platos die Oberschlaraffen "über die
strikte Beachtung der Statuten und Gesetze wachen" und auf die getreue
Erfüllung der Ämter und Pflichten seitens der Würdenträger sehen (§ 14).
Und da dieser hohe sittliche Geist
im Falle Athens -
natürlich von der
Schöpferin dieser Polis, Pallas Athene, aus geht, durch ihre Eule vermittelt
wird, darum wohl
eine späte, zusammenhanglose Erinnerung R. Drasals
wird der Uhu als "mächtiger und kluger Wächter" bezeichnet (Chron. S. 4):
"Platos Geist". (Drasal spricht dabei von der göttlichen (römischen) Minverva,
auf die aber erst später die Attribute der griechischen Pallas Athene über~
tragen wurden!) Den Bedürfnissen der athenischen Demokratie entsprach es,
daß möglichst oft, aber nicht zu lange, zu einer Amtstätigkeit kamen ....... .
Darum wurden in R. Platos Reich die Würdenträger nur auf drei Monate
gewählt (§ 11) und diese Amtsdauer "Dekade" (l) genannt. Mit dieser Auf
zählung, die noch um viele Einzelheiten vermehrt werden könnte, mag
der Beweis erbracht sein, daß "Ur-Schlaraffia" (die der Urschlaraffen!)
als
ein humorvolles Nachbild
"antiker", nicht aber ritterlicher Ver·
hältnisse gedacht war."
"Wie diese ganze lustige Parodie antiker Verhältnisse als eine Parallele
zur "Arcadia" gedacht war, möge aus folgender Gegenüberstellung ersehen
werden:
Arcadia:
Schlaraffia
Rittertum:
Poetisch-literarische
(als Opposition): Reich
im Sinne mittelalter
Gesellschatt
der Freude und
lichen Ritterwesens
der KlInst
Zwölf Tafelgesetze
Grund~ u. Hausgesetz
?
Präsident
Regentschaft
Groß- bZ\v.
Hochmeister
7 Hauptversammlungen
Tägliche, später wöchent
Kapitelsitzungen
liche Unterhaltungen
ein~ und mehr·
wöchig
Zeitredmungen nach
Zeitrechnung nach
Profane Zeitrechnung
Olympiaden
Dekaden
71
Kolonien
ToChterreiChe (-Kolonien)
Antike SChäfernamen
SChlaraffisChe J ux- (oder
Spitz-) Namen
Wappen mit der lorbeer
Wappen mit Trinkgefäß
umwundenen Hirtenflöte
("Aha") u. SChellen
"Syrinx", die Pan aus
kappe (Narrenhaube)
zeichen
der von ihm in SChiif
Hinweis auf das Brauch
rohr verwandelten
tum im ReiCh
gleiChnamigen Nymphe
schnitzte.
Hinweis auf den Geist der
Gesellschaft.
Was bleibt da bei SChlaraffia von einer RittergesellsChaft noch übrig?"
Man
sich nun zu den Lazzarone'sChen
die er in
seinem
noCh viel gründliCher herausgearbeitet
wie man
will
auf jeden Fall sind sie des ernsten NaChdenkens wert. Nun gibt
aber Lazzarone noch eine "authentisChe Erklärung", wie er sagt, von außer
ordentliCher WiChtigkeit, da sie auf Plato selbst zurückzuführen ist. Lazzarone
b
[… Fortsetzung im Originalband]