Denk- und Wesensart Schlaraffias

Unbekannt ·Reychsgeschichten

Beschreibung

Grundwerte, Denkart und inneres Wesen der Schlaraffia

Volltext

1. Die Führung reychsdeutscher Reyche durch die Allmutter Praga hat mit
dem heutigen Tage aufgehört;
2. Mitglieder der einzelnen Reyche dürfen nur Männer sein, die arischer
Abstammung sind, auf nationalem Boden stehen und sich die Pflege des
Deutschtums zur Pflicht machen;
3. Die Reydle haben bis zur nächsten Zusammenkunft im September 1933
Bericht zu erstatten, ob die von der Regierung gewünschte Gleichschal~
tung durchgeführt ist.
Diese Beschlußpunkte >vLlrden einstimmig angenommen. Die Delegierten­
versammlung stimmte dem weiteren Vorschlag einstimmig zu, dem bisherigen
Fünfmänner-Kollegium die weitere Führung der Geschäfte bis zur nächsten
Delegierten-Versammlung zu übertragen. Das Kollegium solle den Namen:
"Statthalterei der deutschen Schlaraffen-Reyche" tragen. Derselbe wurde aber
kurze Zeit danach in: "Geschäftsführender Ausschuß der deutschen Schlaraffen­
reyche" umgeändert.
We=gleich durch vorstehenden Beschluß die Führung der reychsdeutschen
Reyche durch die Allmutter Praga aufgehört hatte, so mußten doch Verhand­
lungen zwischen den beiden Verbandsleitungen über technische und organisa­
torische Umstellungen weitergeführt werden. Diesem Zwecke diente eine
Tagung der Allmutter Praga und des Geschäftsführenden Ausschusses des
reychsdeutschen Verbandes, die am 27. und 28. Wonnemonds a. u. 74 (1933)
in der Allmutterburg zu Prag stattfand. An den Beratungen nahmen stimm­
führend teil von der hohen Allmutter: Erboberschlaraffe Devast, Erbober­
schlaraffe Ceutral, Oberschlaraffe Amoroso, Erbkantzler Recurs, Vicekantzler
1 Xl; von dem deutschen Reychsverband Erboberschlaraffe Funke, Berolina;
Oberschlaraffe Candidus, Berolina; Erboberschlaraffe Pfifficus, Lipsia; Ober­
schlaraffe Phisto, Lipsia; Oberschlaraffe MilIex, Monachia. Nach zweitägigen
eingehenden Verhandlungen wurde folgende Vereinbarung getroffen und ein­
stimmig beschlossen, sie den beiden Verbänden zur en bloc-Annahme vor­
zulegen.
Vereinbarung!
1. Gezwungen durd1 die profanen Verhältnisse sd1eiden die reid1sdeutsd1en
Sd1laraffenreyd1e aus dem Verband AlIsd11araffia aus und bilden nunmel1r
einen gesonderten Verband mit eigener Führung.
2. Der AlIsd1laraffisd1e Verlag zu Lipsia geht mit allen Red1ten tmd Pflid1ten
an den reid1sdeutsd1en Verband über; die beidel1 Verbände werden in bezug
auf die ted1nisd1e und organisatorische Verwaltung (z. B. Zeyttul1gen und
Stammrolle) getrennt zu Werlee gehen.
3. Auch die finanziellen Fragen werden in freundsd1aftlid1ster Weise derart
gelöst, daß das Vermögen des bisherigen Allsd11araffisd1en Verlages zu
Lipsia und der Mammon, den die reid1sdeutsd1en Reyd1e am 28. des
WonHemonds a. u. 74 an die Allmuher Praga zu berappen verp{lid1tet
warel1, dem reid1sdeutsd1en Verband abgetreten werden. Durd1 diese Ver­
eiHbarung ersd1einen beiderseits alle finanZiellen Ansprüche aus dem Titel
der gesamten bestehenden allsd1laraffisd1en Fonds endgültig erledigt.
-
289­
19 Chronik
Die
Konzile beider Verbände haben dann diese Vereinbarung durch
einstimmige Beschlußfassungen angenommen. Der Chronist würde aber die
Bedeutung und dem Geiste der schicksalhaften Tagung in der Burg der hohen
Allmutter Praga nicht gerecht, wollte er sidl auf die Darstellung der formalen
Ergebnisse beschränken. Die Verhandlungen waren von innigster und aufrich­
tigster schlaraffischer Freundschaft getragen.
Auf das tiefste bewegt von der
harten Notwendigkeit, dem profanen und brutalen Zwang Rechnung tragen
zu müssen, um nicht der polizeilichen Auflösung zu verfallen, kam elementar
die unveränderte schlaraffische Verbundenheit zum Ausdruck, die trotz der
äußerlichen Trennung nichts, aber auch gar nichts an Kraft und Charakter
hatte.
Sowohl die Abschiedsworte des Fürstel1 Devast, Praga, am 28. 5. a. u. 74
in Praga und das Gedenken der deutschen Schlaraffenreyche auf dem all­
schlaraffischen ConeH in Posonium als auch die Kundgebung auf dem 1. deut­
schen ConeH in Lipsia am 23. 4. a. u. 74 sowie der Nachruf, den Erbherrlich­
keit Pfifficus, Lipsia, auf dem 11. Deutschen Lipsia-ConciI zu Lipsia am 19. 11.
a. u. 74 dem in Ahalla eingerittenen Fürstel1 Devast gewidmet hat, haben die
nachträglich aufgetretenen Ansichten über ein treuloses Verlassen der ge­
liebtell Allmutter Praga durch die deutschen Schlaraffenreyche im voraus als
völlig abwegig erscheinen lassen. Alle namträglimen gegenteiligen Ansimten
und Angriffe auf den ehemaligen Bund deutsme Smlaraffia, dem sämtlime
deutsmen Smlaraffenreyme angehört haben, stellen Gesmimtsklitterungen dar,
die nur durm völlige Unkenntnis der historismen Vorgänge erklärlim sind.
Der BUlld deutsme Smlaraffia bzw. die reimsdeutsmen Smlaraffenreyme
haben außer der Erfüllung der Vorbedingungen für ihren Fortbestand weder
vor nom nam der äußerlimen Trennung von der hohen "Allmutter Praga"
irgendwelme ideelle Berührungen mit dem Nationalsozialismus gehabt. Das
reine Smlaraffentum wurde erhalten und damit hinübergerettet in die Zeit,
in der die Reyme wieder aufgerimtet werden konnten, um wieder Uhu zu
dienen.
Aum eine Judenfrage hat es in den deutsmen Smlaraffenreymen
weder vor nom nam den profanen Weltkriegen gegeben.
Das H. Concil der deutsmen Schlaraffenreyme stand unter dem Zeimen
des Ausbaues des neuen Bundes und fand am 19. 11. a. u. 74 (profan: 1933)
wieder in der Pleissenburg des hohen Reymes
statt. Am Vorstandstism
die Mitglieder des bisherigen Gesdläftsführenden Aussmusses : Obersmlaraffe
C,md/dus, Berolina, Erb-Obersmlaraffe Pfifficus, Lipsia, Obersmlaraffe Pltisto,
Lipsia, Erb-Obersmlaraffe Bru tus, MOllac.1lia. Verhalldlungsleiter war Candidus,
Berolilla. Vertreten waren 122 deutsme Reyme. Das ConcH nahm einen Be­
rimt von dem Mitgliede des Gesmäftsführenden Ausschusses, Erb-Oberschla­
raffen Bnttus, Monamia, entgegen über die Entwicklung seit dem ersten
deutsmen Cond], sodann ein Referat des G.-A-Jv1itgliedes Hkt. PJ1isto über
"Grundlegende Smlaraffisme Fragen". Es folgte eine Besmlußfassung über die
profane Satzung des Bundes.
Die Redaktion der Deutsmen Smlaraffen-Zeitung als Organ des Bundes
Deutsme Schlaraffia wurde dem Bundesobersmlaraffen Pl1isto, Lipsia, über­
tragen; er übernahm das Amt ehrenamtlim. -
Die Nr. 1 der neuen Zeitung
290 ­
erschien am 15'. 1. a. u. 75'. Am 6. Hornung a. u. 75' (1934) legte der Bundes­
führer O. K. Candidus, Berolina, sein Amt als Bundesführer aus profan beruf­
lichen Gründen nieder und legte die Führung des Bundes in die Hände des Bun­
desoberschlaraffen Pfifficl~S, Erboberschlaraffe der Lipsia, der unter dem 10.
Hornung a. u. 75 das Mitglied des Führerrings, den Oberschlaraffen Pl1isto der
lipsia. zu seinem Stellvertreter ernannte. Die Zahl der Mitglieder des Führer­
rings blieb auf die vorhandenen vier beschränkt. Unter dem Vorsitz des
Bundesführers, Erboberschlaraffen Pfiffikus, stellte der Führerring unter Zu­
ziehung des Erbceremonienmeisters Ald1ymist und des Erbjunkermeisters
ZWif1kly, beide der Lipsia, Spiegel und Ceremoniale für den Bund auf unter
Beachtung der von der profanen Regierung auferlegten Vorbedingungen, von
denen diejenige des Führergrundsatzes nur für die Bundesführung angewendet
wurde, während die alten Bestimmungen über die Organisation der Reyche
und Colonien unverändert bestehen blieben.
Der Umstand, daß profane Regierungs- und sonstige Stellen sich in zuneh­
menden Umfange mit der Schlaraffia beschäftigten, gab Veranlassung, an
Stelle des nicht ersdlöpfend Auskunft gebenden § 1 des Allschlaraffischen
Spiegels vor dem Deutschen Spiegel das Vorwort: "Der schlaraffisdle Gedanke"
und vor das Ceremoniale das Vorwort: "Das Wesen des Ceremoniale" zu
setzen. Weiterhin erfuhren die Gelöbnisformeln eine Änderung.
Einige
Versetzungen von Vorschriften aus dem Spiegel in das Ceremoniale und um­
gekehrt machten sich der Zugehörigkeit wegen notwendig.
Die automa­
tische vorübergehende Außerkraftsetzung der Mitgliedschaft von Sassen mit
sofortiger Wirkung bei Eröffnung eines profanen Strafgerichtsverfahrens war
neu. Der Spiegel trat am 1. 5. a. u. 76 (1935) in Kraft. Am 30. 6. a. u. 75
(1934) fa

[… Fortsetzung im Originalband]
Quelle: Chronik Band I, S. 304-315