§ 10 SP — Anträge im Concil

Unbekannt ·Schlaraffen-Spiegel

Beschreibung

**Spiegel** — Fassung a.U. 165
Abschnitt: I. GRUNDSÄTZE UND RICHTLINIEN DES SCHLARAFFENTUMS
Kurzbezeichnung: Anträge im Concil

Volltext

1. Über Anträge des Allschlaraffenrats ist jederzeit zu beraten und zu beschließen.
2. Über Anträge von Reychen darf nur dann beraten und beschlossen werden, wenn sie mindestens vier Monde vor dem Zusammensein des Concils beim Allschlaraffenrat eingebracht wurden, sich im Rahmen der Zuständigkeit des Concils halten, im Concil durch den betreffenden Legaten vertreten und dort von mindestens einem Zehntel der vertretenen Stimmen unterstützt werden. Ausgenommen sind Dringlichkeitsanträge. Über die Dringlichkeit entscheidet das Concil mit Dreiviertel-Mehrheit.
3. Die Fristen der §§ 9 und 10 Ziff. 2 des Schlaraffen-Spiegels können durch den Allschlaraffenrat im Dringlichkeitsfall entsprechend abgekürzt werden.
Quelle: Lulupedia Import