§ 14 SP — Concil-Ort

Unbekannt ·Schlaraffen-Spiegel

Beschreibung

**Spiegel** — Fassung a.U. 165
Abschnitt: II. VON DEN SCHLARAFFENREYCHEN, COLONIEN UND FELDLAGERN
Kurzbezeichnung: Concil-Ort

Volltext

1. Auf jedem ordentlichen Concil wird der Ort des nächsten ordentlichen Concils festgelegt. Notwendig werdende Änderungen beschließt der Allschlaraffenrat.
2. Der Ort eines außerordentlichen Concils wird vom Allschlaraffenrat bestimmt.
A. Gründungen, Feldlager, Colonien, Reyche
Quelle: Lulupedia Import