1. Auf jedem ordentlichen Concil wird der Ort des nächsten ordentlichen Concils festgelegt. Notwendig werdende Änderungen beschließt der Allschlaraffenrat.
2. Der Ort eines außerordentlichen Concils wird vom Allschlaraffenrat bestimmt.
A. Gründungen, Feldlager, Colonien, Reyche