§ 39 SP — Pönen

Unbekannt ·Schlaraffen-Spiegel

Beschreibung

**Spiegel** — Fassung a.U. 165
Abschnitt: IV. VON DEN SIPPUNGEN
Kurzbezeichnung: Pönen

Volltext

Jeder Schlaraffe hat dem Reychsschatzmeister oder dem Säckelmeister die über ihn verhängten, auf Mammon lautenden Pönen sofort zu entrichten. Jede Weigerung hat eine weitere Pön zur Folge.
Quelle: Lulupedia Import