Beschreibung
**Spiegel** — Fassung a.U. 165
Abschnitt: V. WÜRDEN UND ÄMBTER
Kurzbezeichnung: Reychsmarschall
Volltext
Der Reychsmarschall verfasst und führt die Reychsmatrikel, die Ehrenmatrikel und die Prüflingsliste. Er übt die gewissenhafte Aufsicht über die Anwesenheit der Sassen aus. Er erstattet dem fungierenden Oberschlaraffen Bericht über die Anwesenheit von Pilgern, über die bei ihm von der Ritterschaft und dem Junkermeister angemeldeten Vorträge und über die auszufechtenden Zweikämpfe. Er hat die in strenger Ordnung zu haltende Reychsmatrikel (Namensverzeichnis sämtlicher Sassen) sowie das Verzeichnis der Reychswahlwürdenträger und Reychsbeambten unmittelbar nach der Wahlschlaraffiade zu verfassen, in der Burg anzuschlagen und sofort nach jeder Wahl oder Ernennung zu berichtigen. Der Reychsmarschall ist allein berechtigt, auf Befehl des fungierenden Oberschlaraffen das Tamtam zu schlagen. Der Reychsmarschall führt das ambtliche Protokoll der Sippung, sofern vom Fungierenden kein anderer Sasse nach § 1 Ziff. 13 des Ceremoniales dafür bestimmt wird.
Quelle: Lulupedia Import