1. Die Aufnahme von Sassen sowie alle anderweitigen Veränderungen der Stammrolle sind ohne Verzug in DER SCHLARAFFIA ZEYTTUNGEN sowie im Uhunetz zu veröffentlichen. Diese Veröffentlichungen bilden die Grundlage für die ALLSCHLARAFFISCHE STAMMROLLE.
2. In der ALLSCHLARAFFISCHEN STAMMROLLE kann ein Sasse nur einmal aufgeführt werden; ausgenommen davon sind schlaraffische Gründungsmitglieder einer Colonie, die als fahrende Sassen ihres Reyches und als Gründungsritter bei der Colonie mit dem Hinweis „fahrend im Reych
...“ aufgeführt werden.
b) Pilger