§ 51 SP — Ceremonienmeister

Unbekannt ·Schlaraffen-Spiegel

Beschreibung

**Spiegel** — Fassung a.U. 165
Abschnitt: V. WÜRDEN UND ÄMBTER
Kurzbezeichnung: Ceremonienmeister

Volltext

Der Ceremonienmeister leitet alle Ceremonien nach der Vorschrift des Ceremoniales und darf sich keinerlei willkürliche Abänderungen erlauben. Er hat die Ceremonien gebührend vorzubereiten und bei deren Durchführung streng auf Schlaraffen-Spiegel und Ceremoniale zu achten.
Quelle: Lulupedia Import