1. Farbe, Schnitt und Ausschmückung der Rüstung (PRAGA-Helm (§ 18 Ziff.1 Cer)8, Schärpe, Bandelier sowie Rittermantel) bleiben innerhalb schlaraffischer Tradition dem Ermessen des Reyches (bei Colonien unter
Genehmigung des Mutterreyches) anheimgestellt.
2. Jeder ausscheidende Schlaraffe ist verpflichtet, Schlaraffenpass/ Heimatschein, Identitätskarte, Rüstung, Orden und Ahnen unentgeltlich an das Reych (Colonie) auszuliefern oder ausliefern zu lassen (§ 24 Ziff. 7 SP).
6 Am 26./27. Lenzmond 1576 ( = a.U. 17) Vgl. Muster auf der vorderen Innenseite des Einbandes Vgl. Abbildung auf der hinteren Innenseite des Einbandes