§ 57 SP — Rüstung

Unbekannt ·Schlaraffen-Spiegel

Beschreibung

**Spiegel** — Fassung a.U. 165
Abschnitt: VI. WAPPEN, FARBEN, RÜSTUNG, ORDEN UND ANDERWEITIGE AUSZEICHNUNGEN DER REYCHE UND ALLSCHLARAFFIAS
Kurzbezeichnung: Rüstung

Volltext

1. Farbe, Schnitt und Ausschmückung der Rüstung (PRAGA-Helm (§ 18 Ziff.1 Cer)8, Schärpe, Bandelier sowie Rittermantel) bleiben innerhalb schlaraffischer Tradition dem Ermessen des Reyches (bei Colonien unter
Genehmigung des Mutterreyches) anheimgestellt.
2. Jeder ausscheidende Schlaraffe ist verpflichtet, Schlaraffenpass/ Heimatschein, Identitätskarte, Rüstung, Orden und Ahnen unentgeltlich an das Reych (Colonie) auszuliefern oder ausliefern zu lassen (§ 24 Ziff. 7 SP).
6 Am 26./27. Lenzmond 1576 ( = a.U. 17) Vgl. Muster auf der vorderen Innenseite des Einbandes Vgl. Abbildung auf der hinteren Innenseite des Einbandes
Quelle: Lulupedia Import