Beschreibung
**Spiegel** — Fassung a.U. 165
Abschnitt: VI. WAPPEN, FARBEN, RÜSTUNG, ORDEN UND ANDERWEITIGE AUSZEICHNUNGEN DER REYCHE UND ALLSCHLARAFFIAS
Kurzbezeichnung: Reychswappen
Volltext
Die Gestaltung des Reychswappens bleibt gemäß Beschluss des ersten Concils zu Lipsia6 jedem Schlaraffenreych anheimgestellt, doch müssen alle Reychswappen ein Mittelschild mit dem Wappen der Allmutter Praga7 enthalten. Jedes Reych hat innerhalb von 60 Tagen nach seiner Reychserhebung sein Reychswappen, das vom Allschlaraffenrat gemäß § 15 Ziff. 5 lit. c SP genehmigt worden ist, in Postkartengröße, farbig und in einwandfreier heraldischer Ausführung dem Allschlaraffenrat einzusenden.
Quelle: Lulupedia Import