AUFNAHME NEUER SASSEN
a) Prüflinge
1. Die Kugelung über die Prüflinge findet in der Weise statt, dass jeder Sasse von den Truchsessen eine weiße und eine schwarze Kugel bekommt. Er gibt bei der Stimmensammlung die weiße Kugel ab, wenn er für, und die schwarze, wenn er gegen die Aufnahme des Prüflings stimmen will (§ 25 Ziff. 5-8 SP).
2. Die Einkleidung (beachte § 25 Ziff. 9 Satz 1 SP) ist der hohen Bedeutung des Anlasses entsprechend besonders wirksam und feyerlich zu gestalten.
Zu ihrem Beginn ordnet der fungierende Oberschlaraffe den Tamtamschlag an, worauf der aufzunehmende Prüfling zwischen seinem Paten und dem Junkermeister an der Burgpforte Aufstellung zu nehmen hat; hinter diesen die Knappen und Junker in voller Rüstung. Auf Befehl des fungierenden Oberschlaraffen und nach erfolgter Fanfare nähert sich der Prüfling in Begleitung seines Paten und des Junkermeisters, gefolgt von den Knappen und Junkern, dem Thron. Der fungierende Oberschlaraffe hält hierauf dem Prüfling eine Ansprache, in der er ihm das Wesen, die Bedeutung und die idealen Ziele des Schlaraffentums sowie das Wirken und Schaffen der Schlaraffen erläutert und
ihn auffordert, seinen redlichen Willen, ein guter und treuer Schlaraffe zu werden, durch Handgelöbnis zu bekräftigen. Während dieser Ansprache des fungierenden Oberschlaraffen und während der Ablegung des Handgelöbnisses durch den Prüfling haben sich sämtliche in der Burg Anwesenden von ihren Plätzen zu erheben.
3. Nach Annahme des Gelöbnisses erklärt der fungierende Oberschlaraffe den Prüfling als aufgenommen in den Knappenstand und übergibt ihn nach erfolgter Fanfare dem Junkermeister.
4. Dieser bekleidet ihn mit der Sturmhaube, welche die fortlaufende Knappen-Nummer der Reychsmatrikel zu tragen hat (§ 26 Ziff. 1 SP), übergibt ihm die Partisane und reiht ihn zwischen die Knappen ein, worauf der Rückmarsch der Knappen und Junker nach ihren festen Plätzen unter Clavicimbelbegleitung erfolgt.
5. Der Junkermeister nimmt den neuen Knappen fortan in seine Zucht, und der Reychsmarschall trägt seinen Namen in die Reychsmatrikel ein.
b) Sassen auswärtiger Reyche
1. Sind die Voraussetzungen für die Sesshaftwerdung eines fahrenden Sassen in einem auswärtigen Reych gemäß §§ 29 und 30 des Schlaraffen-Spiegels erfüllt und haben die vorgeschriebenen Erhebungen bezüglich seines Schlaraffenpasses ein günstiges Ergebnis, so wird die Aufnahme dieses
Sassen vollzogen.
2. Zu deren Beginn ordnet der fungierende Oberschlaraffe an, dass der Aufzunehmende seinen Schlaraffenpass an den Kantzler zu übergeben und sich in Begleitung des Ceremonienmeisters in die Vorburg zu verfügen habe. Nachdem sich die Burgpforten hinter dem Genannten geschlossen haben, erheben sich die Sassen von ihren Sitzen und bewaffnen sich, der Kantzler tritt, mit dem Uhu und dem Schlaraffen-Spiegel und Ceremoniale versehen, vor den Thron, der Reychsmarschall rührt das Tamtam, und es erfolgt eine Fanfare. Danach öffnet sich die Burgpforte, und der
Ceremonienmeister tritt, gefolgt von dem Aufzunehmenden, in die Burg, schreitet bis vor die Stufen des Thrones und läßt den Aufzunehmenden zur Rechten des Kantzlers Aufstellung nehmen.
3. Nach neuerlicher Fanfare widmet der fungierende Oberschlaraffe dem Aufzunehmenden einige Worte des Willkommens als Sassen des Reyches, an deren Schlusse er ihn auffordert, bei der Schlaraffen höchstem Gute, dem Uhu, und dem Schlaraffen-Spiegel und Ceremoniale zu geloben, dass
er hinfort ein wackerer und getreuer Sasse des Reyches sein und sich den übrigen Sassen des Reyches gegenüber jederzeit als treuer Schlaraffenbruder bewähren wolle.
4. Nach abgelegtem Gelöbnis wird der neue Sasse von den Truchsessen mit einer Rüstung des Reyches bekleidet, die er auch in dem Fall bis zum Schluss der Sippung zu tragen hat, wenn er von dem im § 1 Ziff. 9 des
Ceremoniales vorgesehenen Recht Gebrauch macht.
5. Unter den Klängen eines geeigneten Liedes wechselt der Aufgenommene sodann den Händedruck mit den anwesenden Rittern und empfängt die Vorstellung der Knappen und Junker durch den Junkermeister. Der fungierende Oberschlaraffe fordert den Reychsmarschall auf, den Namen des Aufgenommenen in die Reychsmatrikel einzutragen und ordnet zum Schluss der Ceremonie eine Fanfare an.
6. Bei der Aufnahme eines Knappen oder Junkers tritt der Herold an die Stelle des Ceremonienmeisters, der Junkermeister an die Stelle der Truchsesse. Der fungierende Oberschlaraffe übergibt den Knappen oder Junker dem Junkermeister, der ihn anweist, den Händedruck mit den Knappen und Junkern zu wechseln. Die Fanfaren entfallen.