ERHEBUNG IN DEN JUNKERSTAND
1. Ist ein Knappe befähigt, Junker zu werden, so hat der Junkermeister dem fungierenden Oberschlaraffen hierüber Bericht zu erstatten. Sobald dieser die erfolgte Genehmigung zur Beförderung des Knappen verlautbart hat, gebietet der Junkermeister sämtliche Knappen an die Eingangspforte der Burg, der Fanfarenmeister tritt an den Thron, ebenso der Mundschenk mit dem gefüllten Ehe.
2. Nach empfangener Weisung des fungierenden Oberschlaraffen, ihm den zu befördernden Knappen vorzustellen, schreitet der Junkermeister in Begleitung der Junker zur Burgpforte und führt den gereiften Knappen vor den Thron.
3. Nach geschehener Vorstellung kniet der Knappe auf dem hierzu von den Truchsessen ausgebreiteten Junkerteppich nieder und wird vom fungierenden Oberschlaraffen mit einer entsprechenden Anrede beglückt, welcher eine Fanfare folgt.
Nach dieser erhebt sich der Knappe, und der fungierende Oberschlaraffe fragt ihn, ob er gewillt sei, ein guter und wackerer Junker zu werden. Nachdem er dies zugesagt hat, ernennt ihn der fungierende Oberschlaraffe zum Junker, erteilt ihm seinen Vornamen als Junkernamen und reicht ihm die Hand. Der Junkermeister bedeckt ihn mit dem Junkerhelm und übergibt ihm den Dolch, worauf er vom fungierenden Oberschlaraffen mit dem Ehe begrüßt und zur Dankrede aufgefordert wird.
4. Nach der Dankrede stattet der neue Junker auch dem Junkermeister den Dank ab, worauf er von seinen älteren Standesgenossen unter Musik, auch
Höllenlärm genannt, auf seinen Platz geleitet wird.