SCHLARAFFENPASS/HEIMATSCHEIN UND IDENTITÄTSKARTE
1. haben in allen Reychen den gleichen Wortlaut und die gleiche Ausstattung. Sie sind vom offiziell dazu autorisierten Verlag zu beziehen.
2. Als Datum der Gültigkeitsdauer eines Schlaraffenpasses darf nur der 15. des Lenzmonds in Anwendung gebracht werden (§ 30 Ziff. 6 SP).
3. Jeder Schlaraffe hat nach der Aufnahme seinen Schlaraffenpass sorgfältig aufzuheben; in denselben sind alle Standesänderungen einzutragen.