§ 17 Cer — Prüfungszeit Colonien

Unbekannt ·Ceremoniale

Beschreibung

**Ceremoniale** — Fassung a.U. 165
Kurzbezeichnung: Prüfungszeit Colonien

Volltext

AUSZEICHNUNGEN
a) Luluruf
1. Will der Schlaraffe nach einem Vortrag, während oder nach einer Rede, für eine schlaraffische Tat oder aus irgendwelcher anderweitigen Veranlassung seinen Beifall ausdrücken, so ruft er „Lulu!“ Besondere Begeisterung wird durch Klopfen mit flacher Hand auf den Tisch kundgegeben.
2. Das profane „Bravo!“ sowie das Beifallklatschen sind streng verpönt.
3. Soll ein Vortrag, eine Rede oder eine schlaraffische Tat besonders ausgezeichnet, ein Reych, eine Colonie oder ein einzelner Sasse derselben in hervorragender Weise geehrt werden, so fordert der fungierende Oberschlaraffe die Sassen zum Luluruf auf, der je nach Umständen zum zweioder dreifachen, auch zum dreifach donnernden „Lulu!“ gesteigert werden kann.
4. Zum Gedächtnis an in Ahalla weilende Schlaraffen wird das Trauerlulu ausgebracht. Die Schlaraffen erheben sich bei demselben von ihren Sitzen, rufen das „Lulu!“ mit gedämpfter Stimme und schütten bei jedem
„Lulu!“ einige Tropfen aus ihrem Humpen symbolisch auf die Erde.
5. Seinem Mißfallen verleiht der Schlaraffe Ausdruck durch den Ruf „Ulul!“
b) Bangk
1. Als eine höhere Auszeichnung gilt der Bangk.
2. Sobald der fungierende Oberschlaraffe zum Bangk auffordert, setzt sich jeder Sasse ordnungsgemäß und legt beide Hände auf die Tischkante. Der fungierende Oberschlaraffe oder der von diesem beauftragte Ceremonienmeister gibt zunächst durch Lautäußerung (rufen, klatschen o.ä.) das Zeitmaß vor, in dem der Bangk ausgeführt wird.11
3. In gleichem Zeitmaß schlägt jeder Sasse fünfmal die Hände zusammen, fünfmal mit beiden Händen zugleich auf den Tisch, stößt fünfmal mit beiden Füßen auf den Boden und ruft fünfmal „Ha!“; dann schlägt er einmal die Hände zusammen, einmal mit den Händen auf den Tisch, stößt einmal mit den Füßen auf den Boden und ruft einmal „Ha!“
4. Wesentlich hierbei ist, dass alle Sassen in gleichem Takt bleiben und keiner voroder nachschlägt, voroder nachruft.
5. Die Erhöhung der Auszeichnung geschieht durch den zweioder dreifachen Bangk. Nach jedem einzelnen Bangk hat der fungierende Oberschlaraffe oder der Ceremonienmeister das Zeitmaß zum nächstfolgenden zu geben, sodass er beispielsweise bei einem dreifachen Bangk das Zeitmaß dreimal anzugeben hat.
11 Hierzu gab es in früheren Auflagen von SP und Cer folgenden musikalischen Hinweis:
c) Ehrenritt
1. Will der fungierende Oberschlaraffe das Verdienst eines Ritters oder eines Reyches noch höher auszeichnen, so ordnet er den Ehrenritt an.
Ist der Auszuzeichnende in der Burg, so führt ihn der Ceremonienmeister auf die unterste Thronstufe. Gilt der Ehrenritt einem Ritter, der nicht anwesend ist, so kann die Auszeichnung vor seinem Bild oder Wappen vollzogen oder von einem ausgewählten Stellvertreter entgegengenommen werden. Gilt die Auszeichnung einem Reych, so nehmen Ritter dieses Reyches sie entgegen; sind keine Ritter dieses Reyches anwesend, so treten an ihre Stelle Ehrenritter des auszuzeichnenden Reyches oder gewählte Stellvertreter. Der Ehrenritt kann aber auch vor dem Wappen des auszuzeichnenden Reyches vollzogen werden.
2. Zunächst bestimmt der fungierende Oberschlaraffe, ob der Ehrenritt mit vollem Humpen oder mit gezücktem Schwert vollzogen werden soll; hierauf greifen entweder sämtliche Sassen zu den Humpen oder zu den Waffen. Unter Voranritt des Ceremonienmeisters und der drei Oberschlaraffen, denen sich die Sassen einzeln anreihen, umkreist der Zug die Burg.
Jeder, der an dem Auszuzeichnenden vorbeireitet, hält ihm entweder den Humpen entgegen oder senkt die Waffe und ruft in beiden Fällen „Lulu!“. Nach dem vorgeschriebenen ein-, zweioder dreimaligen Umritt biegt der Ceremonienmeister in den Mittelweg ein; vor dem Auszuzeichnenden angekommen, widmet ihm der fungierende Oberschlaraffe einige Worte des Dankes oder der Anerkennung, mit denen die Feyerlichkeit schließt.
d) Ahnen
1. Ahnen sind kleine Anerkennungszeichen aus Metall oder anderem Material von verschiedener Form und Größe, die in beliebiger Anzahl für besondere Verdienste als ehrende äußere Zeichen vom fungierenden Oberschlaraffen (§ 58 Ziff. I SP) verliehen werden. Jedes Reych hat das Recht, die Form seiner Ahnen und die Art und Weise, in der sie von den Rittern zur
Schau getragen werden sollen, selbständig zu bestimmen. Die Entwürfe der Ahnen, auch die der den Reychen gestifteten, sind dem Allschlaraffenrat zur Genehmigung vorzulegen (§ 58 Ziff. 2 SP).
2. Knappen und Junker haben die ihnen verliehenen Ahnen in der Westentasche zu tragen, müssen diese jedoch dem fungierenden Oberschlaraffen auf dessen Verlangen jederzeit vorzeigen können.
3. Nur der fungierende Oberschlaraffe hat das Recht, Ahnen zu überreichen.
4. Ahnen werden von den Reychen oder deren Rittern gestiftet. Jeder Ahne muss die Nummer oder den Namen des Reyches tragen, aus dem er kommt.
e) Orden
1. Eine höhere sichtbare Auszeichnung als die Ahnen bilden die Orden, die unter Beobachtung der in den Satzungen jedes einzelnen Ordens vorgesehenen Bestimmungen an Ritter verliehen werden können.
2. Orden dürfen nur Rittern verliehen werden, mit Ausnahme der Willkomm-Orden und mit Ausnahme bestimmter Orden entsprechend deren Ordensstatut (wie z.B. der Basta Willkomm-Orden), die Knappen und
Junkern wohl verliehen, aber von diesen erst nach empfangenem Ritterschlag zur Schau getragen werden dürfen.
3. Nur der fungierende Oberschlaraffe hat das Recht, Orden zu überreichen.
4. Jeder Orden muss die Nummer oder den Namen des Reyches tragen, aus dem er kommt.
5. Die Entwürfe der Orden, auch die der den Reychen gestifteten, sind dem Allschlaraffenrat zur Genehmigung vorzulegen (§ 58 Ziff. 2 SP).
e.1) Der AHA-Orden
6. Dieser Orden, ein Uhukopf, an rotem Band um den Hals zu tragen, wird nicht einzelnen Persönlichkeiten, sondern Reychen verliehen (Ausnahme
Quelle: Lulupedia Import