1. Von fünf zu fünf Jahren findet ein Concil aller bestehenden Reyche und Colonien statt.
2. Ein außerordentliches Concil ist einzuberufen, wenn zwei Drittel aller Reyche hierfür stimmen; der Antrag auf Abstimmung über die Einberufung eines außerordentlichen Concils kann vom Allschlaraffenrat jederzeit und muss von ihm gestellt werden, wenn dies mindestens die Hälfte aller Reyche bei ihm beantragt.
3. Das Concil setzt sich aus dem Allschlaraffenrat und den Legaten der Reyche (Colonien) zusammen. Stimmberechtigt sind nur die Legaten der Reyche, die für sich eine schriftliche Legitimation vorlegen. Auch Stellvertreter der Legaten müssen eine schriftliche Vollmacht vorweisen.
4. Der Vorsitzende des Concils oder dessen Stellvertreter ist, selbst wenn er nicht Oberschlaraffe ist, während seiner Funktion als Vorsitzender unantastbar. Er leitet die Beratung und Abstimmung und erteilt das Wort nach der Reihe der Anmeldungen. Den Ruf zur Sache oder zur Ordnung und die Entziehung des Wortes übt er mit schlaraffischer Allgewalt, gepaart mit weiser Milde aus; ihm steht die Aufhebung der Sitzung zu.
5. Die Geleitsritter haben im Concil wohl Sitz, aber keine Stimme. Sie können das Wort ergreifen, doch zu jedem Verhandlungsgegenstand nur einmal. Unter dem Wort „Verhandlungsgegenstand“ ist jede einzelne Frage zu verstehen, über die der Vorsitzende eine Beratung einleitet.
6. Wenn ein Legat den Schluss der Debatte beantragt, so muss über diesen Antrag sofort abgestimmt werden. Der Antrag gilt als angenommen, wenn
sich eine Dreiviertel-Mehrheit dafür entscheidet. Wird der Antrag angenommen, so erhalten nur noch jene Legaten das Wort, die sich bereits hierzu gemeldet hatten, bevor der Schluss der Debatte beantragt wurde. Der Referent hat jederzeit das letzte Wort.
7. Das Concil fasst seine Beschlüsse mit Vierfünftel-Mehrheit der vertretenen Stimmen (= die Zahl der bei der Abstimmung anwesenden Legaten, einschließlich der an diese gemäß Schlaraffen-Spiegel § 11 Ziff. 1 und 3 übertragenen Stimmen).
8. Das Concil allein hat das Recht, Schlaraffen, die sich um Allschlaraffia unvergängliche Verdienste erworben haben, nach ihrem Einritt in Ahalla zu „Ehrenrittern Allschlaraffias“ zu erküren.