§ 24 SP — Pilger und Einführung

Unbekannt ·Schlaraffen-Spiegel

Beschreibung

**Spiegel** — Fassung a.U. 165
Abschnitt: III. VON DEN SCHLARAFFEN, IHREN RECHTEN UND PFLICHTEN
Kurzbezeichnung: Pilger und Einführung

Siehe auch: Was Feldlager und Colonien dürfen — Quellenbasierte Analyse zu § 15 SP (Pilger — Recht auf Einführung)

Volltext

1. Jeder Schlaraffe hat das Recht, in die Sippungen seines Reyches Profane, Pilger genannt, einzuführen.
2. Über die Bedingungen der Einführung können in einem Hausgesetz nähere Bestimmungen getroffen werden.
3. Profane können nur mit Zustimmung des Oberschlaraffats während einer Winterung öfter als dreimal als Pilger eingeführt werden.
4. Beabsichtigt ein Pilger, Schlaraffe zu werden, wovon dem Oberschlaraffat durch den einführenden Ritter schriftliche Mitteilung zu machen ist, so darf er mit Zustimmung des Oberschlaraffats öfter als dreimal pilgern.
Nach mindestens dreimaligem Besuch der Sippungen der betreffenden Winterung kann er sich durch den einführenden Ritter zur Aufnahme vorschlagen lassen.
5. Der Ritter, der einen Pilger zur Aufnahme in einem Reych anmeldet, wird dessen Pate. Die Anmeldung geschieht in der Weise, dass der Pate in einer Schlaraffiade dem fungierenden Oberschlaraffen laut und vernehmlich von dem Wunsch seines Schützlings, Schlaraffe zu werden, Mitteilung macht und gleichzeitig den von dem Aufnahme suchenden Pilger ausgefüllten Fragebogen überreicht.
6. Dieser Fragebogen hat folgende Fragen zu enthalten:
a) ob der Angemeldete bereits Schlaraffe gewesen ist;
b) welchem Reych oder welcher Colonie er angehört hat;
c) ob, wann und aus welchen Gründen er ausgeschieden ist;
d) ob er sich schon einmal um Aufnahme in Allschlaraffia beworben hat;
e) wo dies geschehen ist;
f) in welchen Orten er bisher den ständigen Wohnsitz gehabt hat. 2
7. Am Schluss des Fragebogens ist die von dem Angemeldeten und seinem Paten zu unterschreibende Erklärung aufzunehmen: „Die Richtigkeit obiger Angaben bekräftige ich durch meine Unterschrift. Ich verpflichte mich, an den im Schlaraffen-Spiegel und Ceremoniale niedergelegten
Grundsätzen und Richtlinien des Schlaraffentums für den Fall meiner Aufnahme in Allschlaraffia festzuhalten. Ich verpflichte mich weiter, nach meinem Ausscheiden Schlaraffenpass und Identitätskarte, Rüstung und Der Allschlaraffenrat empfiehlt, in den Fragebogen auch Hinweise auf die finanziellen Verpflichtungen gegenüber dem Reych aufzunehmen.
Auszeichnungen an jenes Reych, dem ich bei meinem Ausscheiden angehöre, unentgeltlich auszuliefern oder ausliefern zu lassen.“ 3
8. Auf Anordnung des fungierenden Oberschlaraffen überträgt der Reychsmarschall Name und Beruf des Angemeldeten vom Fragebogen auf die Prüflingstafel, die zu jedermanns Einsicht in der Burg aufgehängt ist, und der Kantzler veröffentlicht Namen, Beruf, Alter und frühere Wohnorte des Angemeldeten in der Prüflingsliste der nächstfolgenden Nummer
DER SCHLARAFFIA ZEYTTUNGEN.
c) Prüflinge
Quelle: Lulupedia Import