RÜSTUNG UND ABZEICHEN
1. In allen Sippungen tragen die Ritter den Ritterhelm, die Junker den Junkerhelm, die Knappen die Sturmhaube (§ 1 Ziff. 8 Cer). Der Ritterhelm ist ab Concil a. U. 120 nach dem Vorbild des „PRAGA-Helmes“ zu gestalten und bleibt in der Farbe der freien Wahl jedes Reyches anheimgestellt (§
57 Ziff. 1 SP).
2. Ebenso haben die Reychswahlwürdenträger die Abzeichen ihrer Würde in jeder Sippung zu tragen.
3. In Festsippungen und Schlaraffiaden tragen die Ritter zusätzlich die Schärpen bzw. Bandeliere.
4. Bei besonders feyerlichen Handlungen und hohen Festlichkeiten wird die Festrüstung getragen. Sie kann im Hausgesetz der Reyche (§ 25 Cer) festgelegt werden.
5. Außerhalb der Sippungen wird den Schlaraffen empfohlen, in der linken Ecke des Rockumschlages eine Rolandnadel (eine Nadel mit weißem
Kopf) zu tragen.