Verteidiger

Unbekannt ·Sonstiges

Beschreibung

Veralteter Begriff aus der Frühzeit der Schlaraffia, Figur des ↑ Prozessgerichtes und des ↑ Reichskammergerichts, maximal waren 2 Verteidiger zugelassen, die vom Angeklagten gewählt wurden
Quelle: Lulupedia Import