Verfassung und Gesetz

Unbekannt ·Reychsgeschichten

Beschreibung

Die Verfassungsordnung und Gesetze Allschlaraffias

Volltext

in München der H. Deutsche Schlaraffentag zusammen; auf ihm wurde, im
Einvernehmen mit den anderen Landesverbänden, der Schaffung einer "All­
schlaraffischen Beratungsstelle" zugestimmt und beschlossen, einen Pflicht­
beitrag für den Concils- und Hilfsfond zu erheben. Ein 1II. Deutscher Schlaraf­
fentag hat Ende Juni 1956 in Hamburg stattgefunden, auf dessen Bedeutung
noch eingegangen werden soll. Während auf der Wachenburg ein "Schlaraffen­
rat der Schlaraffenreyche in Deutschland" geschaffen wurde, erfolgte in
München die Umbenennung in "Deutscher Schlaraffenrat".
Wenn nun ein Vergleich gezogen werden soll, zwischen den deutschen
Schlaraffen-Reychen, wie sie bis 19H bestanden haben, (den "Bund Deutsche
Schlaraffia e. V." mit dem Sitz in Leipzig, der unter dem Zwang der Hitleristen
vier Jahre bestanden hat, lasse ich außer Acht) und den heutigen deutschen
Schlaraffenreychen, so muß dieser zu Gunsten der letztgenannten ausfallen.
Nach den bösen Terror-Jahren ist man, wie
beobachten konnte, allseitig
bestrebt, die Ziele des Uhubundes vertiefter und idealer als früher zu ver­
wirklichen. In vielen deutschen Reychen herrschte und herrscht ein sehr
reges geistiges Leben. Unter sich stehen die deutschen schlaraffischen Vereine
in einem regen Verkehr im Gedankenaustausch, Reychsfehden zwischen
einzelnen Reychen, die den Charakter des Scherzhaften niemals verlieren,
kombinierte Sippungen benachbarter, schlaraffischer Reyche stärken das Ge­
fühl der Zusammengehörigkeit. Sommerfahrten mit Burgfrauen tragen zur
Belebung der drei schlaraffischen Ideale: "Humor, Kunst und Freundschaft"
bei, und in den Sippungen sorgt fast in allen Reychen eine gut geleitete
Opposition dafür, daß Langeweile während der Zusammenkünfte nicht auf­
kommen kann. Man kann Hkt. Gosdtelbauer nur Recht geben, wenn er schon
1949 in seinen Geleitworten zur Erstauflage des von Hkt. ]Hppitter der
Kindergott herausgegebenen Buches, betonte, daß das schlaraffische Leben in
Deutschland nach der unseligen uhufinsteren Zeit eine Intensivierung ge~
wonnen habe, wie sie wohl kaum jemand noch vor kurzer Zeit hätte voraus­
sehen können. Wie es auf den Kapitän Andree Soutou der französischen
Besatzungsarmee, der viel als Gast in der Wormatia verkehrt hatte (er besaß
ausgeprägten Sinn für Humor) gewirkt hat, beweist ein von ihm verfaßter,
reich illustrierter Artikel in der Zeitschrift "Realite Allemand" Nt. 14 vom
Februar 1950. Er hat in seinem Aufsatz dem Uhubund, dessen Bräuche er
anschaulich schildert, ein hohes Lob gesungen und bringt am Anfang und
am Schluß seiner Ausführungen die Verse:
"Die Welt ist kalt, wil' wollel1 eng zusa/l1menrücken,
ZHr41 Feuer, das UMS alle wärmt."
Inzwischen wurden Verhandlungen mit den anderen Landesverbänden, die
zunächst von Mann zu Mann, dann von Reydl zu Reych und schließlich
mit den offiziellen Vertretern der Verbände geführt wurden, aufgenommen.
Man hatte sich während der unseligen Zeit des Absolutismus in Deutschland
auseinandergelebt und zwangsläufig mactJ.te sich aus den profan-politischen
Bereichen auch in den Herzen mancher Schlaraffen, vor allem in Amerika
und in der Schweiz, eine Mentalität bemerkbar, die nur schwer zu überwinden
war, und das bestehende J'viißtrauen mußte erst
abgebaut werden.
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Allmählich aber überwog überall der schlaraffische Idealismus und so konnte
nach der Schaffung eines "Allschlaraffenrates " , dann kurze Zeit später in
feyerlicher Weise zu Gallia Helvetica am 29. Ostermonds a. u. 98, die
Konstituierung des "Ver ban des A 11 s chi ara f f i a" erklärt werden.
In den Landesverbänden gilt, mit geringfügigen Ausnahmen, der Posonium­
Spiegel und das ihm beigefügte Ceremoniale. Im ganzen Uhuversum wetteifern
die schlaraffischen Reyche und ihre Mitglieder, um die schlaraffische Trias: "Hu­
mor, Kunst und Freundschaft" zu verwirklichen und dem allschlaraffischen Wahl­
und Wahrspruch: "In arte voluptas" Geltung zu verschaffen. Auf dem bereits
erwähnten III. Deutschen Schlaraffentag, der in Hamburg am 22. und 23. Juni
1956 stattgefunden hat, bekannte man sich allgemein zur Wiedererrichtung der
Allschlaraffia. Den Beratungen wurden zugrunde gelegt die in Wien be­
schlossenen "Satzungen des Verbandes Allschlaraffia" . Man beschloß, daß
die bis jetzt bestehenden fünf Landesverbände sich zum "Verband Allschla­
raffia" zusammenschließen sollen. Zweck dieses Verbandes solle die Erhaltung
und Pflege der schlaraffischen Idee im Sinne des Vermächtnisses des Gründungs­
reyches Allmutter Praga sein. Die Verbandsgeschäfte sind vom Allschlaraffenrat
zu führen, der die Einheitlichkeit von Spiegel und Ceremoniale zu erstreben
hat und Hort und Hüter der allschlaraffischen Tradition sein soll. Ihm liegt
auch die Verwaltung des allschlaraffischen Archivs ob. Jeder Landesverband
wählt drei Vertreter an den Allschlaraffenrat, zunächst auf die Dauer von drei
Jahren, das heißt bis zum nächsten Allschlaraffischen Concil, das mit der Feyer
des hundertjährigen Bestehens der Schlaraffia in Jahre 1959 verbunden werden
soll. Von da ab soll die Wahl auf fünf Jahre erfolgen. Der erste Vorsitzende
wird auf drei Jahre gewählt, von da ab wechselt er im Turnus von Landes­
verband zu Landesverband für eine je fünf jährige Periode. Der Sitz des
Verbandes Allschlaraffia soll Bern sein. Der Landesverband Helvetia betreut
das allschlaraffische Archiv. Jeder Landesverband hat bei Sitzungen des all­
schlaraffischen Verbandes eine Stimme. Zur Beschlußfassung genügt die ein­
fache Stimmenmehrheit, bei Gleichheit der Stimmen entscheidet diejenige
des Vorsitzenden. Beschlüsse, die nicht die Geschäftsordnung betreffen, be­
dürfen zu ihrer Gültigkeit der einstimmigen schriftlichen Annahme aller
Landesverbände. Die Zuständigkeit des Allschlaraffischen Verbandes erstreckt
sich auf alle allschlaraffischen Angelegenheiten, nicht jedoch auf rein interne
Angelegenheiten eines Landesverbandes, die als solche autonom sind. Jeder
Landesverband behält das Recht zur Herausgabe einer eigenen schlaraffischen
Zeyttung und seiner Stammrolle. Weitere Bestimmungen regeln die Einzel­
heiten der Zusammensetzung und des Verfahrens bei den Concilen, die von
fünf zu fünf Jahren stattfinden sollen. Rechtswirksam sollen die in Hamburg
beschlossenen Satzungen erst werden, wenn sie von allen Landesverbänden
genehmigt worden sind. Diese Genehmigung ist inzwischen von allen Landes­
verbänden erfolgt und so konnte es zu der oben erwähnten Gründung des
"Verbandes Allschlaraffia" zu Gallia Helvetica kommen.
Das Bestreben, den Posonium-Spiegel den derzeitigen Gegebenheiten an­
zupassen, hatte zur Folge, daß eine "Allschlaraffische Spiegelkommission"
geschaffen wurde mit der Aufgabe, diese Umarbeitung des Spiegels, unter
Berücksichtigung der Bestimmungen des Allschlaraffischen Statuts, vorzunehmen.
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In zahlreichen Sitzungen hat sich diese Kommission mit der ihr gestellten
Aufgabe beschäftigt und hat kurze Zeit vor dem XIV. Concil an die Landes­
verbände einen Entwurf hinausgehen lassen, der aber nicht die Zustimmung
der Landesverbände erhielt. Daher wurde am IV. Deutschen Sehlaraffentag
zu Frankfurt beschlossen, dem Allschlaraffenrat den Vorsdllag zu machen,
Beratungen über den Spiegel-Entwurf beim Conzilnicht abzuhalten und diesen
nochmals der Allschlaraffischen Spiegelkommission zur Bearbeitung zurück­
zusenden, unter Berücksichtigung der bei den einzelnen Landesverbänden
eingegangenen Einsprüche gegen einzelne Bestimmungen dieses Entwurfes.
Der Allschlaraffenrat hat sich in seiner Sitzung zu Nürnberg am 23. Mai 1959
diesem Vorschlag angeschlossen und so wird das XIV. ConeH eine feyerliche
Manifestation des Zusammenschlusses aller Schlaraffenreyche des Uhuversums
werden und dürfte in erfreulicher Harmonie und in beglückender schlaraffisdler
Einigkeit ablaufen.
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Denk- und Wesensart Schlaraffias
Die Mimen des Prager Landestheaters hatten mit der Gründung ihres
"Proletarier-Clubs" im Jahre 1859 zunächst nichts weiter im Auge, als gegen
die überheblichkeit und das Protzentum in der "Arcadia" anzukämpfen

[… Fortsetzung im Originalband]
Quelle: Chronik Band I, S. 316-319